Sehr geehrte/r Rechtsratsuchende/r,
gerne nehme ich nachfolgend zu Ihrer Rechtsfrage im Zusammenhang mit einer etwaigen Entstehung von Spekulationssteuer Stellung:
Dabei muss ich zunächst darauf hinweisen, dass die Immobilienübertragungen im Trennungsvertrag den Beginn der 10jährigen Spekulationssteuer wieder neu auslösen.
Sofern Sie daher diejenige Immobilie, die Sie nun verkaufen möchten, seit dem Kauf nicht bis zum Verkauf zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben, entsteht für den Verkauf leider Spekulationssteuer, also insbesondere dann, wenn die Immobilie vermietet war/ist.
Denn in diesem Fall greift die nachfolgend zitierte Ausnahmevorschrift des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG leider nicht:
"Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden".
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben, und bedanke mich für Ihre Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Fey
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Steuerrecht
Antwort
vonNotarin und Rechtsanwältin Andrea Fey
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Vielen Dank für die Information. Ich müsste also jetzt vom Datum der Trennungsvereinbarung an wieder 10 Jahre bis zum Verkauf warten. Bei jetzigem Verkauf würde die volle Spekulationssteuer anfallen und nicht anteilsmäßig?
Sehr geehrte/r Rechtsratsuchende/r,
wie hoch die Spekulationssteuer ist, hängt von der konkreten Vereinbarung im notariellen Vertrag und den früheren Miteigentumsanteilen der beiden Ehegatten ab. Sofern Sie und Ihr Mann bzgl. der Immobilie hälftige Miteigentümer waren, wurde Ihnen durch die Trennungsvereinbarung nur die hälftige Immobilie übertragen, da Sie zuvor schon hälftige Miteigentümerin waren. In diesem Fall fällt dann auch nur hinsichtlich des von Ihrem Mann an Sie übertragenen hälftigen Anteils eine Spekulationssteuer an.
Denn hinsichtlich des hälftigen Immobilienanteils, den Sie bereits vor der Trennung besaßen, ist die 10-Jahres-Frist zwischen Kauf und Verkauf bereits überschritten, so dass dieser hälftige Immobilienanteil nicht in die Spekulationssteuer hineinfällt.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Fey
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Steuerrecht