Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ein Gewaltschutzverfahren fällt in der Regel unter den Bereich des Familienrechts. Ob die Kosten für ein solches Verfahren von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden, hängt von den genauen Vertragsbedingungen Ihrer Versicherung ab. In vielen Standard-Rechtsschutzversicherungen ist der Bereich Familienrecht allerdings nicht oder nur eingeschränkt abgedeckt. Es gibt jedoch spezielle Familien-Rechtsschutzversicherungen oder Erweiterungen zu bestehenden Verträgen, die auch Kosten für Gewaltschutzverfahren übernehmen können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.