Sehr geehrter Fragesteller,
Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben.
Da die Ehe tatsächlich geschlossen wurde, fällt der Ring nicht unter das Rückforderungsrecht für Verlobungsgeschenke.
Die Rechtsprechung ist in diesem Bereich nicht einheitlich. Einige Gerichte haben entschieden, dass der Verlobungsring nach der Scheidung zurückgegeben werden muss, wenn die Ehe von kurzer Dauer war. Andere Gerichte haben entschieden, dass der Ring nach der Eheschließung Eigentum des Beschenkten wird und nicht zurückgegeben werden muss.
In Ihrem Fall könnte es darauf ankommen, ob der Ring als absolutes Verlobungsgeschenk anzusehen ist, also ein Geschenk, das speziell den Zweck hat, die Verlobung zu symbolisieren. Wenn dies der Fall ist, könnten Sie argumentieren, dass der Ring zurückgegeben werden sollte, da die Ehe, die er symbolisieren sollte, nun beendet ist.
Letzten Endes kommt es hier auf den Einzelfall an. Wenn der Ring für Sie eine hohe Bedeutung hat (beispielsweise weil es sich um ein Familienerbstück handelt), liegt der Fall anders, als wenn Sie den Ring faktisch gemeinsam finanziert haben.
Ein gerichtliches Verfahren ist hier mit einem Risiko behaftet, insbesondere hätte die Forderung im Scheidungsverfahren geklärt werden müssen.
Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Krueckemeyer
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Vielen Dank für die Antwort, Herr Krueckemeyer. Ich möchte nicht so weit gehen ein Gerichtsverfahren zu starten, aber manchmal reicht ja ein Schreiben vom Anwalt. Könnten sie so ein Schreiben an meine Ex-Frau aufsetzen und verschicken? Natürlich gegen Gebühr
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie können mich gerne via Email kontaktieren, dann können wir die Möglichkeiten sowie die entstehenden Kosten besprechen.
Insbesondere werden weitere Informationen zum Ring und dessen objektiven Wert erforderlich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt