Mandatdentzug

11. August 2023 18:02 |
Preis: 48,00 € |

Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Verfahrensrecht


Beantwortet von


11:04

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte meinen mich z.Z. vertretende Rechtsanwalt das Mandat entziehen.
Grund: Ich werde immer auf "Warten" gestellt, weil der Schreibtisch des Anwalts immer voll sei. In 5 Monaten hat er NUR 2 Briefe verfasst. Da mein Fall mir sehr wichtig ist, fühle ich mich bei diesem Anwalt nicht sicher. Auch bezweifele ich, das so ein Fall durch diese Arbeitsweise gut verlaufen kann. Heute hat er mich wieder sitzen lassen.
Kann er im Falle eines Mandatsentzug sein Honorar noch verlangen.
Es handelt ich um eine Schadenersatzforderung. Der Anwalt meinte, es würden ca. 50.000 sein.

Besten Dank im Voraus.


11. August 2023 | 19:04

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,


Sie können das Mandat jederzeit kündiogen, ohne dass es einer Begründung bedarf. Zu Beweiszwecken sollten Sie es aber schriftlich machen.


Der Rechtsanwalt hat aber einen Vergütungsanspruch füt die bisherige Tätigkeit - das hat zur Folge, dass Sie dann auch bei einem neuen Rechtsanwalt nochmals zahlen müssen.

Dieser Anspruch des gekündigten Kollegen wird auch nicht dadurch verhindert, dass Sie eine Schlechterfüllung der Auftragsbearbeitung sehen. Insoweit müssten Sie dann einen gesonderten Schadenersatzanspruch gegen den Anwalt geltend machen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


Rückfrage vom Fragesteller 12. August 2023 | 10:33

Sehr geehrter Herr Bohle,

Besten Dank für die Aufklärung.
Nur noch eine Rückfrage:
Mein Anwalt hat (NUR) bei der Rechtsschutzversicherung einen Streitwert i.H.v. 50.000 € angegeben.
Er hat bis heute aber gegenüber den Schadensverursacher keine Schadenshöhe beziffert, sondern nur angegeben, dass er meine Interessen vertritt und dass die Gegenpartei für den Schaden aufkommen soll.
Wäre auch in diesem Fall seine Gebühr nach BRAO bei ca. 2000 € gerechtfertigt?
Er hat eigentlich nur 2 Briefe (in ca. 5 Monaten) verfasst und wir haben 5-6 mal telefoniert.
Gerechtfertigt wäre m.E. nur das Honorar für die 2 Briefe und die Telefongespräche. Also nicht auf Grundbasis eines Streitwerts von 50.000 €.
Ich danke im Voraus.
Viele Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. August 2023 | 11:04

Sehr geehrter Ratsuchender,


da ich den gesamten Fall nicht kenne, kann ich keine verlässiliche Auskunft zum Gebührenstreitwert geben.

Dieser Wert ist aber Grundlage für die Kostenberechnung, nicht etwas Anzahl der Briefe. Auch bei 100 Briefen wäre also dann der Wert und nicht die Anzahl der Briefe entscheidend.


Sofern 50.000 € im Raum stehen und auch Gegensatnd der Beauftragung gewesen ist, dürfte das dann auch Ausgangsbasis der Kostenberechnung sein.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg

ANTWORT VON

(2929)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet- und Pachtrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER