Trennung nach 27 Jahren nicht verheiratet Kind 10,5 Jahre alt.

| 9. August 2023 13:24 |
Preis: 51,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Bernhard Müller

Guten Tag! Ich lebe seit 25 Juni in Trennung mit meiner ehemaligen Frau nicht verheiratet und wir haben einen 10,5 Jahre alten Sohn der mich über alles lieb hat. Unsere Beziehung ist nur zu Ende gegangen weil wir uns auseinander gelebt haben! Es war nur verbaler Streit und aus den Augen verloren! Wir versuchen alles zu regeln über Diakonie nicht per Anwalt oder Gericht oder Sozialgericht oder Jugendamt. Meine Frau verhindert dass mein Sohn bei mir schlafen darf er darf nicht übernächtigen bei einem geteilten Sorgerecht. Ja ich habe einen suizidversuch versucht ohne jemand anders fremdes Schaden zu beizufügen geschweige Familie. Weil sie mich unter seelischen Druck gesetzt hat auszuziehen ohne neue Wohnung Mietvertrag zu kündigen ohne eine neue Wohnung. Logischerweise war ich auf dem aktuellen nullpunkt.... Ich habe kein Gehör bei meiner Frau gefunden sie hat mich unter Druck gesetzt ganz stark und Druck sie möchte die schnelle räumliche Trennung und ich dann vor dem Nichts da. Sie meint sie muss unseren Sohn schützen! Darum darf er nicht bei mir übernachten. Ich fühle mich als Vater sehr nach hinten gestellt ich war immer für die Familie da ich wollte für unsere Beziehung kämpfen meine Frau hat den schlussstrich gezogen.! Wir wollen alles außergerichtlich einigen aber zum kindeswohl hat meine Frau entschieden darf er nicht bei mir übernächtigen was totaler Quatsch ist. Ich hasse sie nicht ich hasse sie für ihre Taten. Schlimm genug dass ich mir selbst was antun wollte aber ohne jemand anderen Schaden zuzufügen. Ist das alles so richtig? Darf meine Frau mein Sohn mir vorenthalten durch nicht übernächstigen? Ich ziehe die kleine Kinderseele Gottes Willen nicht mit in unsere Eltern Scheiße mit rein. Er hat schwer genug durch die Trennung! Aber ich glaube meine Frau tut Kompetenzen überschreiten dem es sie Gesicht gar nicht bewusst!
Ich bin ein netter lieber voller Mensch der für sein Sohn da sein möchte. Ich bin noch nie polizeilich aufgefallen und bin ein ordentlicher Mensch. Ich bin Gottes Willen kein Rabenvater und Gott sei Dank sehe ich mein Sohn nicht meine Ex Frau. Ich glaube meine Frau tut ihn schützen was sie gar nicht muss das weiß sie auch und sie tut es trotzdem! Ich brauche unbedingt Hilfe ich liebe meinen Sohn über alles und würde ihn nie als Waffe einsetzen wie meine Frau es tut! MfG

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn Sie mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet waren, hat zunächst die Mutter die elterliche Sorge. § 1626a Absatz 3 BGB.

Es gibt zwar die Möglichkeit, durch eine Sorgerechtserklärung beim Jugendamt oder durch eine Entscheidung des Familiengerichts das geteilte Sorgerecht zu bekommen, aber wenn Sie mitteilen, dass sich das Jugendamt oder das Familiengericht noch nie mit Ihrem Fall beschäftigt hat, ist Ihre Vermutung falsch, dass es ein gemeinsames Sorgerecht gibt.
Dass bedeutet dann, dass die Mutter tatsächlich bestimmen darf, dass Ihr Sohn nicht bei Ihnen übernachten darf.

Wenn Sie das gemeinsame Sorgerecht durch das Jugendamt oder das Familiengericht bekommen hätten, dürfte die Mutter das nicht so ohne weiteres und Sie könnten Ihr Kind auch gegen den Willen der Mutter bei sich übernachten lassen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 9. August 2023 | 14:03

Wie gesagt vielleicht falsch gelesen von ihnen oder ich falsch geschrieben!
Wir haben geteiltes Sorgerecht sind nicht verheiratet... Und ich habe die Vaterschaft anerkannt auch nicht verheiratet.
Ich bin da alleinige Vater von unserem Sohn. Dieses ist durch das Standesamt beglaubigt durch die Vaterschaft. Ich glaube hier war ein Fehler meinerseits oder ihrerseits zu erlesen! Nicht verheiratet aber ich habe das Sorgerecht für meinen Sohn! Jetzt bin ich auf die Antwort gespannt

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 9. August 2023 | 14:08

Wenn Sie das Sorgerecht haben, können Sie das Kind bei sich übernachten lassen. Voraussetzung ist, dass er trotzdem pünktlich zur Schule kommt, also gegebenenfalls nur in den Schulferien und an den Wochenenden oder wenn der Weg zur Schule von Ihrer Wohnung aus nicht wesentlich länger als von der Wohnung der Mutter aus ist.

Bewertung des Fragestellers 19. August 2023 | 13:36

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