Stromabrechnung

1. März 2023 09:18 |
Preis: 45,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Ich habe seit 2019 einen Vertrag bei dem monatlich genau die verbrauchten kWh abgerechnet werden.
Der monatliche Einzug ist also immer etwas anders, (145,150,155€) aber der Verbrauch immer ähnlich
(625,650kWh) Jahresendabrechnungen gibt es also nicht. Strompreis 0,22€ bis Ende 2022.
Im Januar 2023 bekam ich eine Rechnung über 2350 kWh, abgerechnet mit 0,52€
Stolze Summe von 1300€ für den Januar. Vorausgegangen ist meine Kündigung und eine Zählerstandaufgabe am 15.1.2023.
Der vom Versorger angegebene Endstand vom 31.1.2023 lag 250kWh höher als meine Ablesung 10 Tage später nach Rechnungserhalt.

Ich habe der Rechnung widersprochen.Darauf wurde mir mitgeteilt, das der vom Versorger montierte Zähler seit 22.5.2022 keine Daten mehr übermittelt. Das hat mir aber niemand mitgeteilt.
Das die Raten weiterhin geringfügig unterschiedlich waren habe ich mir nichts gedacht.

Meine Fragen:

1. Ist das rechtens und muss ich das akzeptieren?
2. Da sich die Verbräuhe seit 2019 nicht wesentlich geändert haben, kann der Fehler ja nicht seit 05/2022 monatlich aufgelaufen sein.
3. Wenn die 2300kWh sich von Mai2022 aufaddiert haben, dann muss doch der Arbeitspreis aus
2022 zugrunde gelegt werden, der deutlich niedriger war.

Auf meine Schreiben kommen nur dumme Antworten.
Man beruft sich immer auf den Zähler der nicht mehr übermittelt hat- aber das ist doch deren Zähler.
Was kann ich tun?



1. März 2023 | 20:15

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Ausführungen. Gerne beantworte. Ich Ihre Fragen wie folgt:

1.
Es ist nicht rechtens, dass der Versorger erst nach Ihrer Kündigung und Zählerstandaufgabe am 15. Januar 2023 mitteilt, dass der Zähler seit dem 22. Mai 2022 keine Daten mehr übermittelt hat. Der Versorger hätte Sie darüber informieren müssen, sobald dieser Fehler aufgetreten ist. Sie sollten das nicht akzeptieren und weiterhin den Versorger kontaktieren und um eine Klärung des Sachverhalts bitten.

2.
Wenn sich Ihre Verbräuche seit 2019 nicht wesentlich geändert haben, ist es unwahrscheinlich, dass der Fehler seit Mai 2022 monatlich aufgelaufen ist. Es ist möglich, dass es sich um einen Fehler handelt, der über einen längeren Zeitraum aufgelaufen ist und erst jetzt bemerkt wurde. Sie sollten den Versorger auffordern, eine genaue Aufschlüsselung Ihrer Verbräuche und Kosten zu liefern.

3.
Wenn sich die 2300 kWh seit Mai 2022 aufaddiert haben, sollte der Arbeitspreis aus 2022 zugrunde gelegt werden, da dieser deutlich niedriger war. Sie sollten den Versorger auffordern, dies zu berücksichtigen und eine korrigierte Rechnung auszustellen.

Wenn der Versorger nicht auf Ihre Schreiben reagiert und nur dumme Antworten gibt, sollten Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt wenden, um Ihre Rechte zu verteidigen und Ihre Interessen zu schützen.

Bitte beachten Sie aber, dass vorliegend die genauen Vertragsdetails Ihres Stromvertrages entscheidend sind und diese Einschätzung ausschließlich auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruht.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder, LL.B
Rechtsanwältin


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