Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Ausführungen. Gerne beantworte. Ich Ihre Fragen wie folgt:
1.
Es ist nicht rechtens, dass der Versorger erst nach Ihrer Kündigung und Zählerstandaufgabe am 15. Januar 2023 mitteilt, dass der Zähler seit dem 22. Mai 2022 keine Daten mehr übermittelt hat. Der Versorger hätte Sie darüber informieren müssen, sobald dieser Fehler aufgetreten ist. Sie sollten das nicht akzeptieren und weiterhin den Versorger kontaktieren und um eine Klärung des Sachverhalts bitten.
2.
Wenn sich Ihre Verbräuche seit 2019 nicht wesentlich geändert haben, ist es unwahrscheinlich, dass der Fehler seit Mai 2022 monatlich aufgelaufen ist. Es ist möglich, dass es sich um einen Fehler handelt, der über einen längeren Zeitraum aufgelaufen ist und erst jetzt bemerkt wurde. Sie sollten den Versorger auffordern, eine genaue Aufschlüsselung Ihrer Verbräuche und Kosten zu liefern.
3.
Wenn sich die 2300 kWh seit Mai 2022 aufaddiert haben, sollte der Arbeitspreis aus 2022 zugrunde gelegt werden, da dieser deutlich niedriger war. Sie sollten den Versorger auffordern, dies zu berücksichtigen und eine korrigierte Rechnung auszustellen.
Wenn der Versorger nicht auf Ihre Schreiben reagiert und nur dumme Antworten gibt, sollten Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt wenden, um Ihre Rechte zu verteidigen und Ihre Interessen zu schützen.
Bitte beachten Sie aber, dass vorliegend die genauen Vertragsdetails Ihres Stromvertrages entscheidend sind und diese Einschätzung ausschließlich auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruht.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder, LL.B
Rechtsanwältin
Antwort
vonRechtsanwältin Katharina Larverseder
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