Betreff Wohnwagenkauf

7. Dezember 2020 16:03 |
Preis: 49,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Wir haben letzte Wochende einen gebrauchten Wohnwagen gekauft und mit 1300 Euro angezahlt, heute habe ich erfahren das ich an corona erkrankt bin und dadurch nicht arbeiten kann. Da mir die Zuschläge fehlen und ich dadurch die Rest Summe bis zum vereinbarten Zeitraum nicht zahlen kann da mein Mann auch von seiner Arbeit freigestellt ist und dadurch auch kein Geld verdient. Leider steht im Vertrag kein Rücktrittsrecht habe ich trotzdem noch Chancen mein Geld zurück zu bekommen da der Wohnwagen immer noch beim Verkäufer steht und nicht von uns genutzt wurde.

7. Dezember 2020 | 17:06

Antwort

von


(363)
Tannenweg 17
72654 Neckartenzlingen
Tel: 07127/349-1208
Web: https://www.rechtsanwalt-kromer.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Auf rechtlichem Wege dürften Sie hier keine Möglichkeiten haben. Ein gesetzliches Rücktrittsrecht ist für den Fall finanzieller Risiken nicht vorgesehen, es gilt das Prinzip der Vertragstreue (pacta sunt servanda). Eine Ausnahme könnte sich allenfalls dann ergeben, wenn Sie – vor Kauf - den Verkäufer darüber informiert hatten, dass Sie den Wohnwagen mit den „Zuschlägen" bezahlen wollen. Ein weiterer Ansatzpunkt wäre es, wenn Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen würde. Das kommt jedoch vorliegend wohl nur aus zwei Konstellationen in Betracht: der Kauf erfolgte über sog. Fernkommunikationsmittel (z.B. E-Mail, Telefon) oder erfolgte im Zusammenhang mit einer Finanzierung

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Johannes Kromer

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