Ordnungsstrafe wegen Steuerbtrug

| 25. November 2020 09:27 |
Preis: 32,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich wurde wegen Steuerbetrugs zu einer Ordnungstrafe von 3000 verklagt.
Die Steuerschuld von 22.000 Euro wurde incl. Zinsen beglichen (Haus verkauft).

Die Schuld ist beglichen, komme ich irgendwie um die Ordnungsstrafe herum?

25. November 2020 | 10:22

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

die ausgesprochene Strafe besteht gesondert neben der Verpflichtung die Steuerschuld zu begleichen.

Dass Sie die Steuerschuld beglichen haben, wirkt sich nicht auf die ausgesprochene Strafe wegen Steuerbetruges aus.

Beides ist nebeneinander zu betrachten, so dass auch die Geldstrafe zu zahlen ist.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Bewertung des Fragestellers 25. November 2020 | 10:59

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