Rechtsverbindlichkeit einer Auktionsbeschreibung

16. Januar 2008 23:13 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

In einer ebay - Auktionsbeschreibung wurde
#1: für den Versand des Artikels ein Versendedatum angegeben
#2: dem Käufer und dem Verkäufer ein Rücktrittsrecht vom Kauf/ Verkauf bis zum Versendedatum eingeräumt

Mir ist bekannt, dass die ebay-Grundsätze eigentlich vorschreiben, dass ein Artikel sofort versendet werden können muss.
Somit wäre dies ein Verstoß gegen die Grundsätze; aber wie sieht es strafrechtlich aus?

Verkäufer versteigert Artikel den er im Besitz hat, mit Versendedatum (da zeitweise nicht daheim). Der Käufer möchte aber nicht warten und erstattet - aus Boshaftigkeit - Strafanazeige wg. versuchten Betruges.


Meine Fragen:
1.
Im Rahmen der freien Vertragsgestaltung (zivilrechtlich) ist es meines Wissens erlaubt, sowohl #1 als auch #2 als Vertragsbedingung einzusetzen, auch wenn dies gegen die ebay-Grundsätze verstößt.
Kann der Käufer einseitig die Vertragsbedingungen ändern und eine sofortige Übergabe (Artikel bereits bezahlt) verlangen?

2.
Spricht irgendetwas gegen Nutzung des #2, da der Verkäufer nun ebenfalls stinkig ist und dem Käufer den Artikel nicht mehr zu diesem günstigen Preis überlassen will?

Danke für die Beantwortung

16. Januar 2008 | 23:25

Antwort

von


(67)
Alt-Moabit 62-63
10555 Berlin
Tel: 030 / 397 492 57
Web: https://www.rechtsanwalt-ausländerrecht.de
E-Mail:

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

Ihre Fragen beantworte ich Ihnen gerne wie folgt:

1. Im Zivilrecht gilt - wie Sie richtig erkennen - der Grundsatz der freien Vertragsgestaltung. Insofern spricht nichts gegen die Aufnahme sowohl der Bedingungen Nr. 1 als auch von Nr. 2. Jeder, der sich für dieses konkrete Angebot interessiert, kennt dann auch die angegebenen Vertragsbedingungen. Mit der Abgabe eines Gebots erklärt er sich mit diesen einverstanden. Nach Vertragsabschluss kann deshalb der Käufer nicht sofortige Lieferung verlangen, sondern muss sich bis zu dem vereinbarten Lieferdatum gedulden.

2. Ein versuchter Betrug des Verkäufers liegt deshalb im Ergebnis selbstverständlich nicht vor.

3. Der Verkäufer kann vom dem Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten, wenn das Versendedatum noch nicht eingetreten ist. Nach dem Versendedatum ist ein Rücktritt aufgrund der Vereinbarung nicht mehr möglich.


Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten konnte. Bei Bedarf können Sie gerne eine kostenlose Nachfrage stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Björn Cziersky-Reis
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

(67)

Alt-Moabit 62-63
10555 Berlin
Tel: 030 / 397 492 57
Web: https://www.rechtsanwalt-ausländerrecht.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Ausländerrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER