Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Letztendlich sind Änderungen in der Regel mit Mehrkosten verbunden. Hier müsste aber genau der Vertrag angesehen werden, was vereinbart wurde. Haben Sie z.B eine Pauschalpreisvereinabrung getroffen, dann geht dies zu Lasten des Verkäufers, so AG München Urteil vom 16.12.2014 (159 C 7891/14
).
Daher rate ich, bevor Sie etwas unterschreiben, den Vertrag einem Anwalt zur Prüfung zuzuleiten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Küchenvertag
26. August 2020 09:52 |
Preis:
25,00 €
|
Beantwortet von
Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Guten Tag,
wir haben einen Vertrag geschlossen, mit einem Küchenbauer, weil es eine Aktion -50%. Es wurden Fronten und Gerätepakete ausgesucht. Jetzt haben wir einige Änderungswünsche und der Küchenbauer versucht uns die teuersten Geräte anzudrehen! Beispielsweise Spüle in Edelstahl und wir möchten Keramik. Im Internet habe ich gesehen, das der gleiche Hersteller 100€ mehr kostet unser Küchenbauer bietet 300€ Mehrpreis. Muss ich das akzeptieren? Im Vertrag steht, das Änderungen mit Mehrpreisen verbunden sein könnten, und die Geräte/ Möbel auch dort abgenommen werden müssen, aber doch zu marktüblichen Preisen, oder?
Besten Dank!
FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
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