Hund jagt Reh aus Gehege!?

30. November 2007 20:13 |
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Tierrecht, Tierkaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Guten Abend,

mein Anliegen: Im April 2006 befanden wir uns auf einem Spaziergang durch den Wald mit unseren beiden Hunden die beide ohne Leine waren, sie sind zusammen abgehauen und einer davon ist in ein Rehgehe gelaufen (keiner weis wie er da rein gekommen ist, es ist ein 2 meter hoher zaun drumherum,vielleicht undichte stelle,loch im zaun)Er hat dann die rRhe gejagt, wobei er keines verletzt hat, allerdings ist angeblich ein Reh über den Zaun gesprungen und abgehauen, (das hat von uns keiner gesehen)Wir sind natürlich gleich zu dem Bauern hin und haben gesagt er soll sich melden wegen Ersatz und so. Von dem Bauer kam nichts, wir haben dann im Abstand von ein paar Wochen immer mal wieder nachgefragt, was denn nun mit dem Reh wäre, ohne eine richtige Antwort zu bekommen.(Wir hätten es ja unserer Versicherung melden müssen)Wir haben uns dann aber nicht bei der Versicherung gemeldet weil der Bauer ja auch keinen Ersatz wollte! Dann im Sommer dieses Jahres(2007) fragte uns der Bauer wann wir denn nun sein Reh bezahlen würden es wäre ja schließlich nicht mehr zurückgekommen! Dann haben wir das der Versicherung gemeldet und diese sagten uns, dass sie Schadensfälle die länger als 4 monate zurück liegen nicht mehr bearbeiten würden. wir teilten dies dem Bauer mit und von ihm kam bis jetzt (26.11.)keine Reaktion mehr. Heute kam per Einschreiben eine Rechnung für das Reh!
Kann Er einfach so nach 20 monaten eine Rechung schreiben und müssen wir das bezahlen? Woher weis ich ob das Reh wirklich weg ist oder er uns nur über´s Ohr hauen will?? haben wir rechtlich eine Chance dagegen anzugehen?
vielen Dank

Sehr geehrte(r) Fragende(r),

prinzipiell hat die Versicherung Recht, dass Schadensfälle nur bei unverzüglicher Meldung reguliert werden. Nun kommt es darauf an, ob Sie von dem Verlust des Rehes erst nach den 20 Monaten erfahren haben oder bereits nach dem Ereignis (das wird nicht so richtig deutlich). Ab Kenntnis des Verlustes hätten Sie das der Versicherung unverzüglich mitteilen müssen.

Wenn der Bauer nun seinen Schaden geltend machen möchte, muss er Ihnen den tatsächlichen Verlust nachweisen. Sie haben ein Recht dazu, sich die Rechnung über das Reh (bzgl. der Höhe)zeigen zu lassen.
Ggf. würde ich mir die Anzahl seiner Rehe und ein Foto des verschwundenen zeigen lassen und ggf. nachzählen.
Letztendlich wird es schwierig sein, wenn z.B. das Reh aus anderen Gründen gestorben ist. Aber die Beweislast trägt im Endeffekt er.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Falls ein weiteres Vorgehen notwendig wird, würde ich mich über eine Beauftragung sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter






Rückfrage vom Fragesteller 30. November 2007 | 22:02

Heißt das jetzt, dass ich die Rechung nicht bezahlen muss, solange er mir nicht bewiesen hat, dass das Reh wirklich verschwunden oder tot ist?
(wir haben sofort vom Verlust des Tieres erfahren, der Bauer meinte aber wir sollen warten vielleicht kommt es wieder und dann hat er erst 20 monate danach eine Rechung (450Euro)geschrieben!) ich bezweifle das es Fotos oder ähnliches von den Rehen gibt, abensowenig wissen wir wieviele Rehe er vor dem Vorfall hatte ! vielen Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 30. November 2007 | 22:49

Da Sie das sofort wussten, wird die Summe schwerlich von der Versicherung getragen. Es lohnt sich vielleicht, mit der Versicherung noch einmal zu handeln (vielleicht die Hälfte aus Kulanz), indem sie den Fall so schildern wie hier (dass Sie dachten, das Tier kommt noch wieder und der Bauer Sie vertröstet hat).

Ich würde zudem den Bauern schriftlich auffordern, Beweise für das Verschwinden und die Höhe des Verlustes zu erbringen. Fragen Sie ihn gezielt nach der Anzahl der Tiere oder einem Foto. Sie dürfen auf keinen Fall untätig nicht zahlen, sondern müssen Ihre Bedenken schriftlich mitteilen. Behalten sie sich im Schreiben die Zahlung vor und sagen aber auch, dass, wenn er Beweise vorgetragen hat, sie auch zahlen – sonst riskieren Sie ggf. Rechtsmittel. Wenn Sie untätig bleiben, riskieren sie aber auf alle Fälle sofortige Rechtsmittel.

Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.

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