Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Sie können davon ausgehen, wenn die Straftat keinen Bezug zu den USA hatte, das die Behörden in den USA keine Kenntnis von Ihrer Verurteilung in Deutschland haben. Sie würden also nur dann Kenntnis davon erlangen, wenn Sie diese offenlegen würden.
Wollten Sie die Sache "sauber" regeln, so wäre die Vorstrafe auf jeden Fall offenzulegen und dann mit den Behörden zu klären, ob Sie ein Touristenvisum erhalten.
In aller Regel führen Verurteilung wegen Mord, Totschlag oder Vergewaltigung zu einer Ablehnung des Antrags.
Aus meiner Sicht führt Ihre Verurteilung, zumal sie zur Bewährung ausgesetzt wurde, zu keiner Ablehnung des Antrages. Diese sollte also, damit Sie auf der sicheren Seite sind, offen gelegt werden.
Auf der anderen Seite bleibt das Risiko einer Aufdeckung, dies hatte ich eingangs erwähnt, eher gering. Hier müssen Sie abwägen.
Mit freundlichen Grüßen
15. Dezember 2019
|
21:08
Antwort
vonRechtsanwalt Alex Park
Hahnstr. 37a
60528 Frankfurt am Main
Tel: 017663831347
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Alex-Park-__l108192.html
E-Mail:
Rückfrage vom Fragesteller
15. Dezember 2019 | 21:21
Welcher Weg ist anzuraten ESTA oder Konsulat?
mfg
und vielen Dank
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
15. Dezember 2019 | 21:33
Gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage.
Sie sollten erst eine Bewerbung über ESTA anstreben, wird diese abgelehnt, können Sie immer noch über das Konsulat gehen.
Mit freundlichen Grüßen