Wohnungsverweisung/Rückkehrverbot

28. November 2007 13:55 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Seit Sonntag hat mein Partner durch die Polizei ein Rückkehrverbot/Wohnungsverweisung für 10Tage bekommen. Ich habe keine Anzeige gemacht! Gibt es ne chance, die Wohnungsverweisung aufzuheben?

-- Einsatz geändert am 28.11.2007 17:16:54

28. November 2007 | 18:11

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes wie folgt:

Zunächst müsste dagegen Widerspruch eingelegt werden. Da aber der Widerspruch im Fall des Sofortvollzugs keine aufschiebende Wirkung hat, müsste beim zuständigen Verwaltungsgericht ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden.

Ob das Sinn macht, ist eine andere Frage. Hier besteht schlicht und einfach ein Zeitproblem. Bis das Gericht über den Antrag auf e.A. entscheidet, dürften die 10 Tage vorüber sein, sodass man eigentlich nur Kosten produziert hat.

Ich hoffe Ihnen eine hilfreiche erste Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Bedarf können Sie gerne die kostenfreie Nachfragefunktion nutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Aminyan
Rechtsanwalt


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