Chargeback American Express

25. Oktober 2019 10:50 |
Preis: 25,00 € |

Kredite


Beantwortet von


13:25

Sehr geehrter Anwalt,

auf meiner AMEX Kreditkarte wurde eine Zahlung abgebucht, die nicht durch mich getätigt wurde. Die Zahlung wurde durch das AMEX SafeKey Verfahren autorisiert. Die Zahlung habe ich natürlich umgehend bei AMEX reklamiert, eine Rückbuchung wurde jedoch abgelehnt, da das SafeKey Verfahren angewendet wurde. Ich solle mich an den Händler wenden.

Ist diese Praxis so legitim? Für mich sieht es danach aus, als würde sich AMEX vor der Haftungsumkehr gegenüber dem Händler schützen wollen.

Die AGBs der Kreditkarte lesen sich für mich so, als könnte ich jede Zahlung beanstanden, unabhängig davon ob ein zusätzliches Autorisierungsverfahren angewendet wurde oder nicht.

Freundliche Grüße

25. Oktober 2019 | 12:06

Antwort

von


(849)
Alte Schmelze 16
65201 Wiesbaden
Tel: 0611-13753371
Web: https://deutschland-schulden.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

im Gegensatz zu anderen Anbietern von Kreditkarten ist American Express nicht nur ein Zahlungsvermittler, sondern selbst das dahinter stehende Kreditinstitut und damit selbst die Bank. Eine Zahlung per AMEX SafeKey ist daher vergleichbar mit einer Überweisung bei der idR auch keine Möglichkeit gibt, dass Geld zurückzubuchen. Dies geht nur dann wenn Sie die Karte in Geschäften zum bezahlen genutzt wird, dann steht Ihnen wie bei anderen Kreditkarte oder der EC-Karte die Möglichkeit offen zu widersprehen oder ein Chargeback zu nutzen.

Da Sie die Zahlung aber nicht authorisiert haben, könnten Sie den Vorgang nochmals bei AMEX schildern und darauf hinweisen, dass Dritte auf Ihr Konto zugegriffen haben. Abgesehen davon drohen vermutlich weitere Zugriffe, falls Ihr Konto noch aktiv ist. In diesem Fall gibt es eventuell eine Versicherungsleistung durch Amex, es könnte aber zusätzlich noch erforderlich sein eine Strafanzeige bei der Polizei zu stellen um dieseLeistungen zu erhalten.

Ich hoffe Ihre Fragen beantwortet zu haben und wünsche Ihnen für Zukunft Alles Gute. Bei Unklarheiten können Sie gerne die kostenfreie Nachfragefunktion nutzen.

Mit freundlichen Grüßen,
RA Fabian Fricke


Rückfrage vom Fragesteller 25. Oktober 2019 | 12:34

Gibt es die Möglichkeit den Empfänger dazu aufzufordern, das Geld zu erstatten? Etwa wegen ungerechtfertigter Bereicherung o.ä.? Bei Nachweis einer polizeilichen Anzeige?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 25. Oktober 2019 | 13:25

Sehr geehrter Fragesteller,

das sollten Sie in jedem Fall machen, eine Frist von 3-4 Tagen sollte ausreichen. Generell sollten Sie sich an den Empfänger der Zahlung halten, dieser kann Ihnen ggf. auch weitere Auskunft über Bestelldaten etc.. geben welche Sie brauchen. Stelllen Sie die Anzeige lieber gegen unbekannt falls noch nicht klar ist wer den Schaden bei Ihnen verursacht hat, eventuell weiss der Händler auch nicht dass eine Fall von Kontenmißbrauch vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen,
Fabian Fricke

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