Ab wann Arbeitsunfähig ?

23. November 2007 15:08 |
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Sozialversicherungsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Habe eine Sehnenentzündung an der rechten Hand und bin am PC Vollzeit tätig. Der behand. Orthopäde meint, ich könne derzeit höchstens 4 Std täglich arbeiten und soll mir eine Halbtagsstelle suchen. Darf er mir keine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen und dies verlangen? Ich benötige für meinen Lebensunterhalt einen Vollzeitverdienst. Habe ich ein Recht auf Wiederherstellung meiner vollen Arbeitskraft? Was kann ich tun?

23. November 2007 | 15:45

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

ich bedanke mich für die eingestellte Frage, welche ich Ihnen gerne wie folgt beantworten möchte:

Ihr behandelnder Arzt kann Ihnen selbstverständlich ein Attest ausstellen, dass Sie Ihre Hand nur in dem o.g. Umfang im Rahmen Ihrer Arbeit einsetzen dürfen. Er kann Ihnen jedoch keine "teilweise" Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Sofern Sie jedoch gänzlich arbeitsunfähig sind, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, diese Zeit für eine Rehabilitation zu nutzen.

Sie können ggf. gegen Ihren Arbeitgeber einen Anspruch auf eine Verringerung der Arbeitszeit haben. Hier bedürfte es jedoch einer genauen rechtlichen Prüfung. Zudem muss dieser Anspruch 3 Monate vorher angekündigt werden.

Vielleicht könnten Sie in einem gemeinsamen Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber die Sachlage einmal erläutern. Ggf. gibt es andere Möglichkeiten, Sie in dem Betrieb (vollzeitig) einzusetzen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte.

Mit freundlichen Grüßen

RA Jeremias Mameghani

Rechtsanwälte Vogt
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