Rechnungsausgangsbuch/Buchführung

10. Mai 2019 07:56 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Muss eine Buchhaltung vollständig sein, inklusive der Vergabe von Rechnungsnummern, und was passiert, wenn Defizite auftreten?

Ja, eine Buchhaltung sollte vollständig und ordentlich geführt werden, einschließlich der Vergabe von Rechnungsnummern. Allerdings wird nicht unbedingt ein strikter Formalismus erwartet. Wenn es kleinere Mängel gibt, die erklärt werden können und die Buchhaltung insgesamt schlüssig ist, sollte dies nicht zu Lasten des Steuerpflichtigen gehen. Im Falle einer Betriebsprüfung sollte das Finanzamt diese Situation akzeptieren.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bei unserem Rechnungausgangsbuch besteht folgende Fragestellung:
Wenn eine Rechnung geschrieben, aber anschließend nicht gedruckt oder per E-mail versendet wird, reserviert das Buchaltungsprogramm die Nummer und vergibt Sie nicht.
Hierdurch kann es passieren, dass Rechungsnummern nicht vergeben werden.
Beispiel: nach 1921 kommt 1923, nicht vergeben wird also 1922.

Erfüllt dieses Rechnungsausgangbuch die gesetzlichen Auflagen zur ordentlichen Buchführung/Rechnungslegung ?

Vielen Dank!

10. Mai 2019 | 19:07

Antwort

von


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Schevenstr. 1 a
01326 Dresden & Köln
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Sehr geehrter Ratsuchender,

eine Buchhaltung muss ordentlich geführt sein. Damit ist gewissermaßen auch die Vollständigkeit der Unterlagen gemeint, was bis hin zur Vergabe von Rechnungsnummern reichen kann. Letztendlich darf aber hier nicht grenzenlos der Formzwang eingefordert werden. Solange eine Buchhaltung nicht Schlüssigkeitsbrüche enthält oder Defizite derselben noch erklärbar sind ( so wie bei Ihnen ) darf dies nicht zulasten des Steuerpflichtigen gehen.

Mit Ihren Schilderungen hätte dies das Finanzamt im Falle einer Betriebsprüfung später auch zu aktzeptieren.

Mit besten Grüssen


ANTWORT VON

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