Sehr geehrter Fragesteller,
Ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Ihre Variante 2 ist zutreffend. Zusätzlich zum Reinvermögen werden etwaige zusätzliche Vereinbarungen hinzu addiert.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Draudt Rechtsanwältin
Kosten Ehevertrag Notar
18. Dezember 2018 20:16 |
Preis:
30€
Historischer Preis
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Beantwortet von
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Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Verfahrensrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth
Es geht um die Kosten für die Erstellung- & Beglaubigung von einem Ehevertag durch einen Notar:
1. Spielt bei den notariellen Gebühren der Gegenstandswert eine Rolle?
Beispiel aus Ehevertrag: Bei Scheidung muss Partner 4000€ pro Monat Zuwendung an Partnerin für Kind zahlen
also 4000€ x 12 (Monate) x 15 Jahre
= 7.200€ (=Gegenstandswert?)
2. Geschäftswert wäre dann Reinvermögen + Gegenstandswert?
Oder wird der Gegenstandswert nur bei Erstellung und Prüfung durch einen Rechtsanwalt berechnet, so dass die Gebühren von Notar nur an Hand des Reinvermögen berechnet wird?
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
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