EAN bzw. UPC

29. September 2017 12:45 |
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Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Dr. Lars Maritzen LL.B MLE

Ich Verkaufe auf Amazon und Ebay. Die Artikel sollen nun zentral im Afterbuy verwaltet werden.

Es funktioniert folgendermaßen:
Man legt einen Artikel bei Afterbuy an und exportiert diesen anschließend an die Plattformen. Der Bestand, Rechnungswesen etc. wird anschließend über Afterbuy gesteuert.

Da ich meine Ware fast ausschließlich über die USA beziehe sind alle Artikel mit einer UPC Nummer versehen. Beim Export an Ebay kann die Nummer jedoch nur als eine EAN Nummer übertragen werden und wird auch als EAN angezeigt. Wie z.B. EAN: 1234567891234

Müsste ich bei dieser Darstellung irgendwelche rechtlichen Konsequenzen befürchten? Verletze ich womöglich sogar Markenrechte oder ähnl.?

Einsatz editiert am 29.09.2017 15:44:21

Eingrenzung vom Fragesteller
29. September 2017 | 15:38

Lieber Fragesteller,

gerne helfe ich Ihnen bei Ihrem Anliegen weiter. Ich berate aktuell gerade zwei Mandanten zu diesem Thema.

1. Die UPC, die 1973 eingeführt wurde, und 12 Stellen hat, ist die Grundlage der EAN bzw. eine Untergruppe der EAN, da die EAN die Produktbezeichnung der UPC übernimmt und eine "0" voranstellt. Normalerweise verschiebt sich dadurch die UPC nur um eine Stelle nach rechts, vorangestellt wird bei EAN 13 nur eine "0". Da sehe ich kein rechtliches Risiko für Sie. Selbst wenn eine Nummer nicht richtig übernommen bzw. umgewandelt werden würde, dann wäre Ebay in der Pflicht, die seit 2015 die Produktkennzeichnung fordern, hier zwischen UPC und EAN ggf. zu differenzieren.

2. Was den Erwerb von EAN angeht: Ich würde Ihnen dringend empfehlen, EAN bzw. GTIN (das ist die 2009 verwendete Bezeichnung für Global Trade Item Number) bei der GS1 Germany kaufen, wenn man z.B. auf Amazon oder Ebay verkauft. Ich kann Ihnen nur dringend davon abraten, EAN bzw. GTIN bei Drittanbietern außerhalb der GS1 Germany, zu erwerben, z.B. bei Ebay. Die GS 1 Germany ist die einzige Stelle, die EAN offiziell vergeben, genauer: lizenzieren, darf. Dafür verlangt die GS 1 - abhängig vom gewählten Paket - eine (i) Paketgebühr, z.B. 230 EUR für das kleine Paket zzgl. (ii) einer umsatzabhängigen Jahresgebühr; vgl. Sie gerne hier für mehr Informationen: https://www.gs1-germany.de/gs1-complete/ean-code-kaufen/

Kaufen Sie die EAN bei einem anderen Anbieter als GS 1, setzen sich einiger Risiken aus. Zum einen besteht die (große) Gefahr, dass Sie von GS 1 Germany oder einem Wettbewerber wegen der Nutzung einer nicht von GS 1 an Sie lizenzierten EAN abgemahnt werden, da die aktuellen AGB von GS 1 "die missbräuchliche Verwendung" untersagen. Eine solche missbräuchliche Verwendung nimmt GS 1 dann an, wenn die Nummern ohne Zustimmung von GS 1 verkauft werden".

3. Offen ist hingegen die Frage, ob Sie sich bei Amazon an andere (rechtmäßig erworbene) EAN dranhängen dürfen. Bisher sind die Gerichte davon ausgegangen, dass dieses Anhängen nicht wettbewerbswidrig ist.

Ich hoffe, dass Ihnen die Antwort weitergeholfen hat. Wenn dies der Fall ist, würde ich mich sehr über eine entsprechende Bewertung freuen.

Beste Grüße
Lars Maritzen

Ergänzung vom Anwalt 6. Oktober 2017 | 14:18

Ein rechtmäßiger Erwerb von EAN ist zudem z.B. über Barcode Deutschland möglich. Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie mehr wissen wollen.

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