Privatrezepte

30. August 2007 13:04 |
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Medizinrecht


Meine Frau ist Österreicherin. Sie arbeitet dort in einem Krankenhaus als Oberärztin (Fachärztin für Radiologie; zudem ist sie auch Ärztin für Allgemeinmedizin). Nun will sei bei mir, einem Bayern, ihren Zweitwohnsitz nehmen.
In Österreich kann sie für mich Privatrezepte ausstellen (Formular mit ihrem Namen, Berufsbezeichnung und Privatwohnsitz). Da ich meinen Hauptwohnsitz in Deutschland habe und dort privat versichert bin, erstattet mir meine Versicherung die verordneten Medikamente, wenn sie in Österreich verordnet und gekauft worden sind.
Nun sind wir immer wieder auch in Bayern für längere Zeit, und in meiner Familie gibt es einige Krankheitsfälle mit chronischen Erkrankungen. Meine Frage nun lautet:
Darf sich meine Frau in Deutschland Privatrezepte mit ihrem Namen, der korrekten Arztbezeichnung und der Adresse des Zweitwohnsitzes in Deutschland (!) anfertigen lassen und ausstellen? Viele Medikamente heißen in Deutschland anders als in Österreich. Ich bin mir auch nicht sicher, ob deutsche Apotheken österreichische Rezepte einlösen und ob die Kassen diese dann bezahlen. Meine Frau praktiziert wohlgemerkt nicht in Deutschland (was sie zwar könnte, aber dafür sind wieder Berufserlaubnis etc. notwendig). Darf sie innerhalb des Verwandtenkreises in Deutschland in geringem Umfang Privatrezepte ausstellen? Sollen diese auf dem Rezeptblock aus Österreich oder auf einem deutschen Rp mit Zweitwohnsitz ausgestellt werden.

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund ihrer Schilderung wie folgt beantworte:

1)Darf sich meine Frau in Deutschland Privatrezepte... ausstellen?

Ja, laut Dienstleistungsfreiheit.
Die Dienstleistungsfreiheit beinhaltet das Recht, von einem Mitgliedstaat aus ungehindert einzelne Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat zu erbringen, ohne dort eine ständige Niederlassung zu unterhalten.

2) Viele Medikamente heißen in Deutschland anders als in Österreich

Ja, dies ist richtig. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
1. in der Roten Liste für Arzneimittel nachschauen und die
deutschen Begriffe dafür aufschreiben

oder

2. Wirkstoffe im Rezept mit aufschreiben.

3)Ich bin mir auch nicht sicher, ob deutsche Apotheken österreichische Rezepte einlösen

laut Dienstleistungsvereinbarung zwischen den EU Staaten, Schweiz ausgenommen (jedoch sind hier mittlerweile auch bilaterale Abkommen getroffen worden ), müssen deutsche Apotheken die o.g Rezepte akzeptieren.

4)ob die Kassen diese dann bezahlen

Falls die Verwandten gesezlich versichert sind

Nein, bei Kassenrezepten ( diese dürfen nur von Ärzten ausgestellt werden mit Kassenzulassung in Deutschland)

Falls die Verwandten privat versichert sind

individuell möglich , bei Privatrezepten ( i. d. R ist laut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Privatkassen in Deutschland diese Möglichkeit ausgeschlossen)
Dies mussen Sie jedoch mit Ihrer Kasse klären, da hier sehr individuelle Vereinbarungen möglich sind.
Ein Anruf kann hier sicherlich weiterhelfen.


5)Darf sie innerhalb des Verwandtenkreises in Deutschland in geringem Umfang Privatrezepte ausstellen?

Ja, bei Ihnen als Ehemann auch ohne eine Gebühr dafür zu erheben, bei Verwandten in der Regel gegen eine Gebühr.

6)Sollen diese auf dem Rezeptblock aus Österreich oder auf einem deutschen Rp mit Zweitwohnsitz ausgestellt werden.

Ein Privatrezept kann auch auf einem einfachen weißen Papier ausgestellt werden. Ein Rezeptblock ist nicht erforderlich jedoch mittlerweile Praxis.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiter helfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dileyha Altintas
Rechtsanwältin

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