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28. Dezember 2016 01:30 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Liubov Zelinskij-Zunik, M.mel.

Zusammenfassung

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

Hallo,
Ich habe leider seid 2013 irgendwie nicht daran gedacht mich anzumelden bei der obigen Behörde.

Ich war von Anfang 2014 bis Mitte 2015 Arbeitslos, und habe an einer Umschulung Teilgenommen. Kann ich die Zeit nachträglich geltend machen? Was muss ich alles nachreichen um die Zeit geltend zu machen? Und was droht mir noch außer der Nachzahlung.

Vielen Dank

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1.Kann ich die Zeit nachträglich geltend machen?
Ja, indem Sie sich anmelden. Das können Sie entweder online
https://www.rundfunkbeitrag.de/kontakt/index_ger.html#
(Link muss in Browser kopiert werden)
Oder per Post oder Fax mit dem Formular hier
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e180/Buergerinnen_und_Buerger_NeuanmeldungWohnung_0103.pdf
2. Was muss ich alles nachreichen um die Zeit geltend zu machen?
Nichts, Sie geben nur das Datum ein, ab wann Sie sich anmelden möchten
3. Und was droht mir noch außer der Nachzahlung.
Nach § 12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
http://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/Download/Rechtsgrundlagen/Gesetze_aktuell/RundfunkbeitragsStV.pdf

gilt:
„(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. den Beginn der Beitragspflicht entgegen § 8 Absatz 1 und 3 nicht innerhalb eines Monats
anzeigt,
2. der Anzeigepflicht nach § 14 Absatz 2 nicht nachgekommen ist oder
3. den fälligen Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate ganz oder teilweise nicht leistet.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
(3) Die Ordnungswidrigkeit wird nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt; sie ist vom
Ausgang des Verfahrens zu benachrichtigen."

Diese Ordnungswidrigkeit kann für Sie nur in Frage kommen, da Sie den Beginn der Beitragspflicht nicht angezeigt haben. In der Regel wird die Landesrundfunkanstalt von dieser Möglichkeit aber absehen, wenn Sie nachzahlen.

4. Evtl. erfüllen Sie Kriterien für Befreiung
Für die Befreiung müssen Sie einen Antrag stellen. Hier ist das Formular
https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/buergerinnen_und_buerger/antrag_auf_befreiung/
Welche Voraussetzungen zu einer Befreiung führen, ist im Online-Formular aufgeführt.




Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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