Erpressund in der Tierrettung Rumänien

18. Juni 2016 06:48 |
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Internationales Recht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag, mir ist ein Fall von sozusagen schleichender Erpressung passiert als ich einen Hund aus einem rumänischen Tötungsshelter herausholenlassen und für die Adoption in Deutschland vorbereiten lassen wollte. Mir ist ein Mann empfohlen worden der sehr aktiv im Tierschutz dort ist angeblich. Ich habe ihn angeschrieben und gefragt ob er den betreffenden Hund aus dem shleter holen kann und während der Quarantäne Zeit beherbergen, für den Transport nach Deutschland vorbereiten. All dem hat er zugestimmt, den Hund dort herausgeholt und Zahlungen von mir entgegengenommen, 140 Euro. In der Zwischenzeit habe ich erfahren müssen dass dieser Mann Menschen erpresst, mit den Hunden denen er ihnen zur Adoption verspricht. Gleichzeitig führt er eine Hundepension in der Hunde mehrfach zu Tode gekommen sind und er wird stark des Hundehandels ins Ausland bezichtigt. Es gibt bei Facebook viele Betroffene die berichten. Als ich das erfahren habe, habe ich den Mann gebeten den Hund auf einen von mir ausgewählten Transport zu setzen und er hatte eingewilligt, allerdings hat er sich weder bei der Transportfirma gemeldet noch die Papiere eingereicht. Ich habe ihn erneut kontaktiert und nun war der Hund auf einmal krank geworden und benötigte weitere Zahlungen um das Land zu verlassen und ich sollte eine Einverständniserklärung unterzeichnen dass ich keine Beschwerde erhebe sollte der Hund krank bei mir ankommen oder unterwegs sterben. Der Transport sollte ausschliesslich von ihm durchgeführt werden. Ich habe ihm das verlangte Geld erst bei Übergabe des Hundes angeboten, er hat auf Vorauszahlung bestanden also habe ich die Sache abgebrochen. Habe ich irgendeine Möglichkeit hier zu handeln und den Hund einzufordern oder bleibe ich auf dem finanziellen Schaden sitzen und muss den armen Hund auch noch diesem Kriminellen überlassen?

18. Juni 2016 | 07:24

Antwort

von


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Guten Morgen,

ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt:

Nach Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass es sich bei dem betreffenden Mann um eine Person in Rumänien handelt.

Damit wären Ansprüche gegen den Mann, egal ob auf Lieferung des Hundes als auch auf Rückzahlung des Geldes in Rumänien geltend zu machen, was die Sache nicht leichter macht.

Sie müssen zudem damit rechnen, dass der Hund tatsächlich krank geworden ist, so dass ggf. weitere Kosten angefallen sind, die der Mann zu Recht fordert.



Hinsichtlich der Rückzahlung des Geldes waren 140.- vereinbart für das Abholen des Hundes aus dem shelter, die Unterbringung während der Quarantänezeit sowie die Vorbereitung für den Transport nach Deutschland.

Zumindest die beiden ersten Punkte sind von dem Mann ja wohl erfüllt worden, wodurch ihm Kosten entstanden sind. Wenn überhaupt, können Sie nur einen Teil der 140.- € zurückverlangen.

Insgesamt sind die Aussichten für Sie nicht sonderlich gut. Da ein erhebliches prozessuales Risiko für Sie besteht, kann ich Ihnen ein klageweises Vorgehen auf eigenes Risiko nicht empfehlen, weil hinreichende Erfolgsaussichten nicht bestehen.

Mit freundlichen Grüßen


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