btm-nichtsmachen

13. März 2016 21:21 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

von der polizei beim kiffen erwischt - drogenscreening - durchgefallen - führerscheinentzug. Entgeltlich :-). Inzwischen ists fünfzehn jahre her! Komm ich nun um die mpu herum, reichen fahrstunden oder???

13. März 2016 | 22:13

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Tilgungsfrist, also der Zeitraum in dem die damals eingetragenen Vorkommnisse wie der Entzug der Fahrerlaubnis wegen Zweifeln an der Fahreignungvon der Behörde verwertet werden dürfen, beträgt grundsätzlich 10 Jahre. Diese Tilgungsfrist beginnt allerdings erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch fünf Jahre nach der Rechtskraft der beschwerenden Entscheidung oder dem Tag des Zugangs der Verzichtserklärung bei der zuständigen Behörde.

Wenn es seit dem Führerscheinentzug keine tilgungshemmenden Vorkommnisse gab (neuer abgelehnter Antrag auf Führerschein, einschlägige Verurteilungen o.ä.), läuft die Tilgungsfrist also nach 15 Jahren ab. Die Behörde darf dann wegen der damaligen Vorkommnisse keine MPU anordnen, da das Verwertungsverbot greift.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

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