Rücktitt

16. Oktober 2015 23:04 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Vereinsrecht


Beantwortet von

Guten Abend,
ich bin 1. Vorsitzender eines e.V. und habe den Vorstandskollegen pauschal mitgeteilt, dass ich mein Amt aufgeben werde.Muss ich die bis zum avisierten termin am 30.10.15 nochmals begründen?
Ich werde eine andere berufliche Aufgabe übernehmen und stehe für den Zweck des vereins nicht mehr zur Verfügung. Reicht das aus? Oder sollte ich eher private Gründe angeben?
Danke schön.

17. Oktober 2015 | 03:01

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

den Rücktritt brauchen Sie nicht zu begründen, insbesondere wenn es dann dazu führen würde, private Gründe anzuführen.
Es reicht dabei aus, dass Sie schlicht "private Gründe" nennen, ohne sie zu benennen.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt



ANTWORT VON

(3567)

Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER