Persönlichkeitsverletzung in einem Zeitungsartikel

22. März 2015 15:26 |
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Medienrecht


Beantwortet von

Im Zusammenhang mit einer Berichterstattung habe ich einer Überregionalen Zeitung erlaubt meinen Namen zu veröffentlichen.
In dem Bericht wurde auch ein Sprachfehler den ich als Kind hatte und meine Sehschwäche erwähnt. Hierüber habe ich nie Auskunft gegeben. Diese Informationen stammen aus den Tagebüchern eines pädophilen Lehrers, die von dritten zur Berichterstattung zur Verfügung gestellt wurden. Des Weiteren wurde meine Person in Verbindung mit Rache gebracht.
Ich sehe hier eine Schwere Persönlichkeitsverletzung, ich hatte der Zeitung lediglich erlaubt über den Aufarbeitungsprozess der von mir angestossen wurde zu berichten.
Ich habe eine Rechtsschutz Versicherung wenn es eine Aussicht auf Schadenersatz gibt dann möchte ich diese Nutzen. Eine Gegendarstellung möchte ich keinesfalls.

22. März 2015 | 17:20

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage möchte ich anhand der von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Dem Grunde nach kommt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung durchaus in Betracht, soweit man das anhand der wenigen momentan zur Verfügung stehenden Informationen beurteilen kann.

Gerne können Sie mir sämtliche relevanten Unterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen. Ich setze mich zunächst mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Kontakt und kläre mit dieser ab, ob Deckungszusage erteilt wird. Sobald diese erteilt wird, kann ich mich mit der Zeitung bzw. dem Verlag in Verbindung setzen und die Ihnen zustehenden Ansprüche geltend machen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie gerne die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt


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