Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Ihre Anfrage möchte ich auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Antrag konnte gemäß § 234 Abs 4, S. 1 LAG (Gesetz über den Lastenausgleich) nur bis spätestens 31.12.1995 geselltet werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin
Lastenausgleich
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Beantwortet von
Rechtsanwältin Astrid Altmann
Zusammenfassung
Der Antrag auf Lastenausgleich für Vertriebene konnte nur bis spätestens 31.12.1995 gestellt werden.
Der Antrag auf Lastenausgleich für Vertriebene konnte nur bis spätestens 31.12.1995 gestellt werden.
Ich komme aus Schlesien und habe nach der Vertreibung in der DDR gelebt.Vor der Öffnung der Grenze bin ich in die BRD ausgereist.Jetzt habe ich erfahren , das alle DDR-Bürger die aus Schlesien kamen , einen Lastenausgleich von 4000 DM bekommen haben.Kann ich diesen Antrag auch noch stellen?
Bewertung des Fragestellers
1. Februar 2015 | 13:31
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FRAGESTELLER 1. Februar 2015
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