telekomrente

| 30. Dezember 2013 11:59 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Sozialversicherungsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ab dem 01.02.2014 gehe ich in Rente. Neben der staatlichen Rente erwarte
> eine Rente aus meiner Zeit bei der Telekom.
> Die Telekom hatte mir damals Wahlfreiheit zwischen mtl. Rente oder
> Einmalbetrag angeboten. Die Entscheidung sollte ich
> zum Zeitpunkt des Rentenantrags fällen. Offenbar will die Telekom die
> Verwaltungskosten sparen und den Einmalbetrag
> auszahlen. Ich war bis 1999 bei der Telekom und frage mich ob dieser
> Betrag weiter zu meinen Gunsten verzinst wurde oder
> ob die Telekom die Zinsen selbst einstreicht. Kontouaszüge habe ich seit
> 1999 keine mehr erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Eingrenzung vom Fragesteller
30. Dezember 2013 | 23:06
31. Dezember 2013 | 12:45

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
Diese Anwältin zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

eine Verzinzung im engeren Sinne ist nicht zu leisten, da es dafür an einer gesetzlichen Grundlage fehlt. Und die entsprechenden anwendbaren Vorschriften aus dem Jahre 1996 haben eben keine solche Vorschrift.

Allerdings bedeutet dies nun nicht, dass gar keine Anpassung zu erfolgen hat:

Denn der Übertragungswert in Jahre 2014 muss dem gebildeten Kapital im Zeitpunkt der Übertragung entsprechen.

Das bedeutet, dass der Zuwachs von 1999 bis 2014, der sicherlich vorhanden sein dürfte, dem Wert aus 1999 hinzugerechnet werden muss.

Auch wenn es also keine klassische Verzinsung mit einem bestimmten Zinssatz ist, ist dieser Wertzuwachs zu berücksichtigen.

Um diesen Zuwachs prüfen und nachrechnen zu können, haben Sie auch einen Auskunftsanspruch.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php


Bewertung des Fragestellers 31. Dezember 2013 | 18:28

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich kann damit gut etwas anfangen falls es ernst wird.

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 31. Dezember 2013
5/5,0

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich kann damit gut etwas anfangen falls es ernst wird.


ANTWORT VON

(2984)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Sozialrecht