Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie haben danach gefragt, ob der Kredit als privat oder gewerblich einzustufen ist.
Ich gehe davon aus, dass Sie deshalb danach fragen, weil hiervon das Widerrufsrecht abhängen kann.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht haben Sie nämlich grundsätzlich nur dann, wenn Sie Verbraucher sind, also der Kredit zu privaten Zwecken vergeben worden ist.
Nach ihrer Schilderung hört es sich eher nicht nach privaten Zwecken an, sondern nach unternehmerischen Zwecken. Dieses müsste aber anhand des konkreten Wortlautes des Vertrages abschließend geklärt werden.
Selbst wenn der Kredit an Sie nicht als Verbraucherkredit Vergeben worden ist, könnten Sie trotzdem ein Widerrufsrecht haben, und zwar dann, wenn dieses Ihnen den Vertrag eingeräumt worden ist (auch wenn einzelne Bestandteile des Widerrufsrechts nicht richtig formuliert sein sollten und deshalb gesetzlich nicht wirksam sein sollten).
Um die abschließenden Erfolgsaussichten beispielsweise einer Klage oder eines Widerrufs beurteilen zu können, müsste daher der Vertrag wie bereits angedeutet abschließend geprüft werden. Sehr gerne können Sie sich diesbezüglich an mich wenden. Im Falle einer weiteren Beauftragung würde ich Ihnen die hier geleisteten Kosten in voller Höhe anrechnen. Gerne können Sie sich für ein unverbindliches Angebot an per E-Mail an mich wenden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
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Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht