Sehr geehrte Fragestellerin,
zunächst gehe ich davon aus, dass die Käuferin, nicht die Verkäuferin, Ihnen mit Klage droht und die Rückzahlung des Kaufpreises verlangt. Andernfalls bitte ich um Klarstellung im Rahmen einer Nachfrage.
Der Verkauf einer fremden Sache im eigenen Namen stellt keinen Betrug dar, wenn Sie der Käuferin tatsächlich berechtigt das Eigentum an dem Pferd verschaffen konnten. Dies war nach Ihrer Darstellung der Fall, da Sie im Auftrag der Eigentümerin gehandelt haben. Die fehlende Eigentumsurkunde hindert den Eigentumsübergang nicht, da in Deutschland noch nicht zu allen Pferden eine solche Urkunde existiert.
Durch die Vertragsgestaltung haften Sie allerdings für etwaige Mängelansprüche im eigenen Namen. Solche Mängel macht die Käuferin geltend, indem sie Verhaltensauffälligkeiten rügt.
Mängel des Pferdes können die Käuferin tatsächlich zu einem Rücktritt vom Kaufvertrag und damit zur Rückabwicklung berechtigen, wenn diese nicht beseitigt werden können. Dazu sollten Sie die Käuferin allerdings zunächst zur schriftlichen Rüge der Mängel auffordern und sorgfältig prüfen, ob tatsächlich Mängel vorliegen. Wenn Sie angeben, dass Pferd sei ruhig und nicht schreckhaft, liegt ggf. eine falsche Haltung durch die Käuferin vor.
Dabei sollten Sie das weitere Vorgehen dringend mit der ehemaligen Eigentümerin absprechen, da Sie gegenüber ihr im Fall der Rückabwicklung einen Freistellungs- bzw. Zahlungsanspruch bezüglich des Kauferlöses haben. Es bietet sich an, dass Sie möglichst im Einvernehmen mit der ehemaligen Eigentümerin einen Anwalt zur Unterstützung beauftragen.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Guido Matthes
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Vielen Dank für Ihre Antwort, es hat mir doch etwas Mut gemacht. Ich stehe mit der ehemaligen Besitzerin von der ich da Pfed in Pflege genommen nach wie vor in Gutem Kontakt, und sie kann sich das Verhalten des Pferdes nicht erklären.
Also soll ich mir dann nun doch einen Anwalt suchen? Zusammen mit der ehemaligen Besitzerin? Oder reicht es wenn ich alleine zum Anwalt gehen?
Die Käuferin schrieb mir, das ich sie Betrogen hätte und sie nun im nachhinein eine große Ankaufsuntersuchung von einer "befreundeten" Tieraztin machen will, um noch mehr Mängel zu finden. Bei mir hat das Tier niemal irgendwelche Krankheiten gehabt oder Mängel.
Sie sollten auf jeden Fall mit der ehemaligen Eigentümerin an einem Strang ziehen, um nicht an zwei Fronten streiten zu müssen. Eine gemeinsame Beauftragung eines Anwaltes bietet sich an, wenn Sie sicher sind, dass es im Innenverhältnis keine Probleme gibt und keine Interessenkonflikte auftreten werden.
Mit freundlichen Grüßen