Betrugsverkauf ?

22. Februar 2007 10:55 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


20:36

Im Auftrag der Besitzerin habe ich ihr Pferd (welches ich seit einiger Zeit in Pflege hatte) verkauft. Mit der Käuferin war alles geklärt, sie ist ihn Probegeritten und fand es sei ihr Traumpferd, nicht schreckhaft und sehr ruhig.

Wir machten eine Kaufvertrag und ich transportierte ihr das Pferd. Zwei Tage später rief sie an, das Pferd sei sehr schreckhaft und "Verhaltensauffällig". Nach so kurzer Zeit und ohne dem Pferd eine Gewöhnungszeit zu geben...

Wir haben nur einen Kaufvertrag mit Pass aber ohne Eigentumsurkunde, da mir gesagt wurde sie hätte auch keine und ich soll den Vertrag dann auf meinen Namen laufen lasse, dumm wie ich war und ohne Ahnung habe ich da auch gemacht.

Nun will mich die Verkäuferin auf Rückzahlung und Betruges verklagen. Ich soll das Pfed zurückkaufen. Aber das Geld hat ja die andere bekommen und nicht ich. Leider habe ich so viel Geld nicht sonst würde ich ihn sofort wieder kauften.

Was soll ich denn nun machen?

22. Februar 2007 | 11:45

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

zunächst gehe ich davon aus, dass die Käuferin, nicht die Verkäuferin, Ihnen mit Klage droht und die Rückzahlung des Kaufpreises verlangt. Andernfalls bitte ich um Klarstellung im Rahmen einer Nachfrage.

Der Verkauf einer fremden Sache im eigenen Namen stellt keinen Betrug dar, wenn Sie der Käuferin tatsächlich berechtigt das Eigentum an dem Pferd verschaffen konnten. Dies war nach Ihrer Darstellung der Fall, da Sie im Auftrag der Eigentümerin gehandelt haben. Die fehlende Eigentumsurkunde hindert den Eigentumsübergang nicht, da in Deutschland noch nicht zu allen Pferden eine solche Urkunde existiert.

Durch die Vertragsgestaltung haften Sie allerdings für etwaige Mängelansprüche im eigenen Namen. Solche Mängel macht die Käuferin geltend, indem sie Verhaltensauffälligkeiten rügt.

Mängel des Pferdes können die Käuferin tatsächlich zu einem Rücktritt vom Kaufvertrag und damit zur Rückabwicklung berechtigen, wenn diese nicht beseitigt werden können. Dazu sollten Sie die Käuferin allerdings zunächst zur schriftlichen Rüge der Mängel auffordern und sorgfältig prüfen, ob tatsächlich Mängel vorliegen. Wenn Sie angeben, dass Pferd sei ruhig und nicht schreckhaft, liegt ggf. eine falsche Haltung durch die Käuferin vor.

Dabei sollten Sie das weitere Vorgehen dringend mit der ehemaligen Eigentümerin absprechen, da Sie gegenüber ihr im Fall der Rückabwicklung einen Freistellungs- bzw. Zahlungsanspruch bezüglich des Kauferlöses haben. Es bietet sich an, dass Sie möglichst im Einvernehmen mit der ehemaligen Eigentümerin einen Anwalt zur Unterstützung beauftragen.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 22. Februar 2007 | 11:57

Vielen Dank für Ihre Antwort, es hat mir doch etwas Mut gemacht. Ich stehe mit der ehemaligen Besitzerin von der ich da Pfed in Pflege genommen nach wie vor in Gutem Kontakt, und sie kann sich das Verhalten des Pferdes nicht erklären.

Also soll ich mir dann nun doch einen Anwalt suchen? Zusammen mit der ehemaligen Besitzerin? Oder reicht es wenn ich alleine zum Anwalt gehen?

Die Käuferin schrieb mir, das ich sie Betrogen hätte und sie nun im nachhinein eine große Ankaufsuntersuchung von einer "befreundeten" Tieraztin machen will, um noch mehr Mängel zu finden. Bei mir hat das Tier niemal irgendwelche Krankheiten gehabt oder Mängel.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. Februar 2007 | 20:36

Sie sollten auf jeden Fall mit der ehemaligen Eigentümerin an einem Strang ziehen, um nicht an zwei Fronten streiten zu müssen. Eine gemeinsame Beauftragung eines Anwaltes bietet sich an, wenn Sie sicher sind, dass es im Innenverhältnis keine Probleme gibt und keine Interessenkonflikte auftreten werden.

Mit freundlichen Grüßen

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