Sehr geehrte Frgestellerin,
in diesem Fall würde ich den Verfassungsschutz
Bundesamt für Verfassungsschutz
Merianstraße 100
50765 Köln
Telefon: +49.221.792-0
Telefax: +49.221.792-2915
informieren und/oder Strafanzeige wegen Volksverhetzung gem. § 130 StGB
stellen.
Diese können Sie bei jeder Polizeidiensstelle machen. Dazu empfehle ich Ihnen, die Foreneinträge zu sichern und bei der Polizei vorzulegen sowie auch dem Bundesamt für Verfassungsschutz zur Verfügung zu stellen.
Wegen der Unterstellungen als "rechtsradikal" hat dies solange noch keinen furchtbaren Boden, bis Ihre wahre Identität davon betroffen ist.
Sollte dies der Fall sein, haben Sie einen Löschungsanspruch gegen den Betreiber der Website/Forums.
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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30449 Hannover
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E-Mail:
vielen dank erst mal.
" Wegen der Unterstellungen als "rechtsradikal" hat dies solange noch keinen furchtbaren Boden, bis Ihre wahre Identität davon betroffen ist. "
man ist nach paar jahren mitgliedschaft nicht mehr komplett anonym, die usermoderatoren (ohne festanstellung) haben genauso wie die hauptmoderatoren einsicht in die klardaten. ich persönlich habe mittlerweile auch privaten kontakt zu verschiedenen mitusern und es kam auch zu offenen drohungen mit erwähnung meines wohnortes. jedenfalls ist dieser account bald nur noch für eine löschung zu gebrauchen, weil man ja als "rechter" abgestempelt ist. darf man jemanden der seit zb 4 jahren täglich das bord nutzt tatsächlich so unter druck setzen?
grüße
Sehr geehrte Fragestellerin,
in diesem Fall haben Sie natürlich einen Löschungsanspruch, da diese Behauptung geeignet ist, Sie zu diffamieren.
Sie sollten dem Forumbetreiber daher schriftlich eine kurze Löschungsfrist setzen und diese sodann wenn nötig auch gerichtlich durchsetzen, am Besten mittels einer einstweiligen Verfügung.
Diese würde ich außerdem auch mit im Schreiben androhen, damit ein bisschen mehr Druck aufgebaut wird. Dieses Schreiben sollten Sie auß0erdem als Einschreiben senden, um die Wichtigkeit zu unterstreichen.
Bei weiteren Fragen schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin zur Verfügung stehen möchte.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer
Rechtsanwalt