Druckauftrag, wer unterschreibt das letzte Proof?

| 20. Juli 2012 07:21 |
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Medienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe für einen Kunden zweimal eine Zeitschrift gestaltet mit ca. 30 Seiten. Die Auflage ist ca. 10000 Stk. Ich habe die fertigen Daten an die Druckerei übermittelt und man hat mir ein Proof mit dem Seitenstand als e-mail Anhang mit niedrig aufgelösten Daten zur Freigabe geschickt. Der Kunde hat dann das endgültige OK gegeben, weil er noch ein Echtproof zur Ansicht bekommen hat. Jetzt möchte der Kunde, das ich das Echtproof prüfe. Ich möchte aber bei evtl. Mängeln nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Auftraggeber der Druckerei ist der Kunde und nicht ich. Sollte man sich einigen und beide unterschreiben das Proof? Ich hafte laut meinen AGBs nur für grobe Fahrlässigkeit, für Farbfehler etc. müsste ja die Druckerei haften, oder? Die inhaltlichen, textlichen Dinge hat mir der Kunde ja schon vorher schriftlich freigegeben. Ich könnte halt nochmal ein Auge drauf werfen, möchte aber vermeiden, dass ich hinterher allein dastehe...
Also Inhalt, Text, Bilder etc. gibt mir der Kunde frei, Stand der Seiten etc. gebe ich der Druckerei frei, endgültige Freigabe erfolgt durch den Kunden, oder?
Wie ist denn die Vergütung für eine evtl. "Druckberatung bzw. -überwachung" anzusetzen? Sollte man das als Einzelperson Designer überhaupt machen?

20. Juli 2012 | 08:04

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Die endgültige Freigabe sollte in jedem Fall vom Kunden kommen. Sie können zwar als Zusatzleistung anbieten, ebenfalls noch einen Blick auf das Echtproof zu werfen, sollten aber vorher klarstellen, dass Sie keinerlei Verantwortung hierfür übernehmen und keine endgültige Freigabe/Unterschrift abgeben.

Alternativ können Sie natürlich auch eine kostenpflichtige „Druckberatung bzw. –überwachung" anbieten. Eine angemessene Vergütung hierfür hängt vom Einzelfall und Verhandlungsgeschick ab, wobei sich die Höhe der Vergütung am erforderlichen Zeitaufwand und insbesondere am möglichen Haftungsrisiko orientieren sollte (denn in diesem Fall könnten Sie die Haftung nicht einfach ausschließen, da die Überprüfung ja die Hauptleitungspflicht wäre). Ob Sie dieses Risiko als Einzeldesignerin eingehen wollen, hängt wohl in erster Linie davon ab, ob Sie bei einem Fehler Ihrerseits über eine gewerbliche Haftpflichtversicherung abgesichert wären.


Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Bewertung des Fragestellers 22. Juli 2012 | 14:22

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