Sehr geehrter Fragesteller,
der derzeitige gefasste Glücksspielstaatsvertrag vom 15.12.2011 sieht grundsätzlich in § 4 Absatz 4 vor, dass das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten ist.
In Schleswig-Holstein jedoch werden bereits seit Januar Online-Glücksspiel-Lizenzen
vergeben, da dieses Land als einziges Land den Staatsvertrag nicht unterzeichnet hat, sodass anzuraten ist, den Geschäftssitz dorthin zu verlagern, um dort eine unkomplizierte Geschäftseröffnung zu gestalten, wenn Sie dies professionell betreiben wollen.
Sie brauchen aber dennoch auf jeden Fall zunächst die Genehmigung, Einfach so ist eine Eröffnung auch in Schleswig-Holstein nicht möglich.
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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Vielen Dank für ihre Antwort. Leider haben sie mich teilweise falsch verstanden^^ . Ich fragte nicht ob ich in Deutschland ein Online-Casino eröffnen darf , sondern ob ich mich bei einem Online -Casino welches im Ausland sitzt (oder auch hier sitzt) anmelden und spielen darf ? Ps : Ich bin Baden-Würrtemberger , leider kein Schleswig-Hohlsteiner :-) . Vielen Dank schonmal^^
Sehr geehrter Fragesteller,
gemäß § 285 StGB
wird derjenige bestraft, der an einem nicht genehmigten Glücksspiel teilnimmt. Dazu gehören demnach auch ausländische Online Casinos, die in Deutschland keine Lizenz haben und von Deutschland aus "angesurft" werden (siehe auch BGH vom 12.12.2000, AZ: 1 StR, 184/00).
Allerdings verhält es sich in der Praxis in der Weise, dass so gut wie keine Ermittlungsverfahren gegen Spieler eröffnet werden, sodass es zwar theoretisch strafbar bleibt, aber dennoch praktisch so gut wie nicht verfolgt wird.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten, sprechen Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber weiterhin Auskunft geben möchte.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer
Rechtsanwalt