Palastinser wollen Staat ausrufen, welche rechtlichen Wege gibt es ?

| 22. Juni 2011 00:09 |
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Internationales Recht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Kamil Gwozdz

Sehr geehrte Anwälte,

wieso darf eigentlich das Palästinensische Volk in Form der heutigen Autonomieverwaltung keinen Staat ausrufen ?

Soweit ich informiert bin, kann jedes Mitglied im UN Sicherheitsrat dies mit einen Veto verhindern.

Ist diese sog. Vetoregelung irgendwie rechtlich geregelt ?
Kann also ein Staat einem anderem Volk einfach die Ausrufung des Staates verhindern ?

Nach langem suchen fand ich dazu einen sog. UNO Kniff, der Resolution 377 (V)
die den UN Sicherheitsrat offenbar umgeht.
U.a wird das Thema von Körner behandelt

Quelle : http://mobile.slate.com/rss.jsp?rssid=411&item=http%3a%2f%2fwww.slate.com%2fdefault.aspx%3fdisplaymode%3d201%26id%3d2080036%26device%3drss

Als auch


http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/was_passiert_wenn_die_palaestinenser_einen_staat_ausrufen/

"..hindern würden. In diesem Falle käme die Resolution 377 (V) zur Anwendung und die Entscheidung über die Anerkennung eines palästinensischen Staates ginge an die Vollversammlung der Vereinten Nationen über..."

Offenbar kann man nun damit dafür sorgen das die Vollversammlung das dann entscheidet, trotzdem ist mir nich ganz klar, ob die Vollversammlung das Veto irgendwie aushebeln können oder nicht, hat also dieser Beschluss irgendeine Kraft dann ? Es wird immer von einer zwei Drittel Mehrheit geredet, was bedeutet das nun genau, ist das die einzigste Möglichkeit, damit die Palästineser doch noch ihren Staat bekommen oder sehen sie noch weitere Wege ?

Kann also die UN-Vollversammlung irgendwas ohne den Sicherheitsrat beschliessen, etwa Sanktionen gegen Israel oder geht dies alles nicht, bzw kann man die USA auch aus der UNO werfen, falls sie dauernd das legitimes Recht der Palastinser untergraben, ihren Staat auszurufen, kurzum auch: Welche Möglichkeiten haben die Palastinser die im September ihren Staat ausrufen wollen, geht das auch ohne UNO bzw welche Gesetze gibt es dafür in der UNO

Vielen Dank schonmal!
Ich bitte wenn möglich auch jeden ach so abwegigen Weg unter Bezugnahme meiner Fragen aufzuzeigen und möglichst zumindest mit Gesetzen zu begründen

-- Einsatz geändert am 22.06.2011 18:01:02

-- Einsatz geändert am 23.06.2011 18:45:18

Eingrenzung vom Fragesteller
22. Juni 2011 | 00:26
Eingrenzung vom Fragesteller
22. Juni 2011 | 18:00
Eingrenzung vom Fragesteller
22. Juni 2011 | 20:35

Sehr geehrter Fragesteller,

einen Staat auszurufen bedeutet lediglich, dass eine Gruppe von Menschen erklärt, auf einem bestimmten Gebiet hoheitliche Gewalt ausüben zu wollen. Den Vertretern des palästinensischen Volkes steht es frei, eine solche Erklärung abzugeben.

Eine solche einseitige Erklärung hätte aber praktisch keine Folgen. Erst wenn andere Staaten diesen neuen Staat anerkennen, kann er nach außen hin im Verhältnis zu diesen anerkennenden Staaten wie ein Staat handeln. Deshalb streben alle neuen Staaten danach, von anderen anerkannt zu werden. Eine Anerkennung durch den UN-Sicherheitsrat hätte dabei eine besondere Bedeutung, weil Resolutionen des UN-Sicherheitsrates völkerrechtlich bindend sind, es müssten also alle UN-Mitgliedsstaaten den Palästinenserstaat ebenfalls anerkennen.

Der UN-Sicherheitsrat besteht aus 5 ständigen und 10 nichtständigen Mitgliedern. Zur Beschlussfassung bedarf es einer Mehrheit von 9 Mitgliedern. Den ständigen Mitgliedern steht zudem gemäß Art. 27 III der UN-Charta ein Vetorecht zu. Eine Resolution über die Anerkennung des Palästinenserstaates wird regelmäßig am Veto der Vereinigten Staaten von Amerika scheitern.

Präsident Obama hat bereits angekündigt, bei einer eventuellen Antragsstellung der Palästinenser von diesem Vetorecht Gebrauch machen zu wollen.

Den Medienberichten zufolge wollen die Palästinenser sich in diesem Falle auf die Resolution A/RES/377 (V) der Generalversammlung berufen und einen Antrag auf Anerkennung durch die UN-Generalversammlung stellen. Die Generalversammlung besteht aus allen Mitgliedern der UN, zur Zeit aus 192 Staaten.

Ein solcher Antrag ist zulässig in „Fällen, in denen eine Bedrohung oder ein Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung vorzuliegen scheint und in denen der Sicherheitsrat mangels Einstimmigkeit der ständigen Mitglieder seine Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit nicht wahrnimmt".

Voraussetzung ist also erstens, dass die Abstimmung im UN-Sicherheitsrat allein am Vetorecht eines ständigen Mitglieds scheiterte. Scheitert die Abstimmung, weil sich keine Mehrheit von 9 Mitgliedern findet, so ist ein Antrag an die Generalversammlung bereits unzulässig. Daher bemüht sich die israelische Diplomatie zur Zeit darum, die nichtständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates auf Ihre Seite zu ziehen.

Zweitens muss eine Bedrohung des Friedens oder ein Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung vorliegen. In den Medien wird allgemein davon ausgegangen, dass diese Voraussetzung im Verhältnis Israel - Gebiete der palästinensischen Autonomie erfüllt sind.

Resolutionen der Generalversammlung über die Anerkennung eines neuen Staates bedürfen der Zwei-Drittel-Mehrheit. Sollte es zu einer Abstimmung kommen, wird Israel sich sicherlich bemühen, das Zustandekommen einer solchen Mehrheit zu verhindern.

Selbst wenn die UN-Generalversammlung den Palästinenserstaat anerkennen sollte, so ist zu bedenken, dass die Resolutionen der Generalversammlung völkerrechtlich nicht bindend sind. Es bleibt weiterhin einem jeden Mitgliedsstaat überlassen, ob er Palästina anerkennt oder nicht.

Allerdings würde eine solche Resolution für Israel politisch eine schwerwiegende Niederlage darstellen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 24. Juni 2011 | 18:47

Würden sie mir bitte nochmal sagen, was "völkerrechtlich nicht bindend " heißt ?

Kann also ein Staat wie die USA aus abwegigen Gründen immer eine Staatsgründung verhindern ?

Welche vor bzw Nachteile hätte eine zwei Drittel Mehrheit in der UNO Vollversammlung denn ?
Die von ihnen nochmals erwähnte Resolution sagt ja das bei einem Veto der USA und ansonsten genügend Stimmen der nicht ständigen Mitglieder die Sache dank der Resolution in die Vollversammlung geht, dies wiederum setzt weswegen nun genau Israel unter Druck ?
Welche Vorteile hat die pal. Selbstverwaltung von diesem Beschluss ?

Gibt es ansonsten keinen Weg die USA abzumahnen, wenn sie mutwillig immer ihr Veto einlegen ?

Was genau bedeutet die Res. 377(V) ?
Hat also sie nur symbolische Bedeutung oder steckt da mehr dahinter, kann es also Druck auf Israel geben oder wäre dies nur heiße Luft ?

Rückfrage vom Fragesteller 24. Juni 2011 | 18:52

Würden sie mir bitte nochmal sagen, was "völkerrechtlich nicht bindend " heißt ?

Kann also ein Staat wie die USA aus abwegigen Gründen immer eine Staatsgründung verhindern ?

Welche vor bzw Nachteile hätte eine zwei Drittel Mehrheit in der UNO Vollversammlung denn ?
Die von ihnen nochmals erwähnte Resolution sagt ja das bei einem Veto der USA und ansonsten genügend Stimmen der nicht ständigen Mitglieder die Sache dank der Resolution in die Vollversammlung geht, dies wiederum setzt weswegen nun genau Israel unter Druck ?
Welche Vorteile hat die pal. Selbstverwaltung von diesem Beschluss ?

Gibt es ansonsten keinen Weg die USA abzumahnen, wenn sie mutwillig immer ihr Veto einlegen ?

Was genau bedeutet die Res. 377(V) ?
Hat also sie nur symbolische Bedeutung oder steckt da mehr dahinter, kann es also Druck auf Israel geben oder wäre dies nur heiße Luft ?

Falls auch der Sicherheitsrat Palästina dann anerkennt, welche Vorteile hätte Palästina dann ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. Juni 2011 | 22:55

Vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Die Resolutionen der Generalversammlung sind nur Empfehlungen. Kein Staat ist verpflichtet, diese umzusetzen. Daher sind sie völkerrechtlich nicht bindend.

Eine Staatsgründung können die USA nicht verhindern. Sie können jedoch verhindern, dass ein Staat durch den UN-Sicherheitsrat anerkannt wird. Einer Begründung für die Einlegung des Vetos bedarf es im Sicherheitsrat übrigens nicht. Die USA müssen also gar nicht offenlegen, weshalb sie die Anerkennung eines Palästinenserstaates ablehnen. Sie können deshalb auch in keiner Weise zur Verantwortung gezogen werden für die Ausübung des Vetorechts.

Die Zwei-Drittel-Mehrheit ist in der UN-Generalversammlung immer erforderlich, um Beschlüsse in wichtigen Fragen zu fassen.

Die Resolutionen der Generalversammlung sind nicht bindend, sie zeigen jedoch politische Kräfteverhältnisse in der Welt und können sich deshalb auf die Politik einzelner Mitgliedsstaaten auswirken. Würde die UN-Generalversammlung die Anerkennung des Palästinenserstaates empfehlen, könnten sich tatsächlich Staaten finden, die dieser Empfehlung folgen würden (mit der Folge, dass der Staat Israel die diplomatischen Beziehungen zu diesen Staaten einstellen würde). Je mehr Staaten Palästina als selbständigen Staat anerkennen, desto schwieriger wäre die Lage für Israel. Daher wäre auch eine solche Resolution der Generalversammlung nicht bedeutungslos, sie könnte den politischen Willen zur Anerkennung Palästinas in den Mitgliedsstaaten fördern.

Eine Anerkennung durch den UN-Sicherheitsrat wäre hingegen völkerrechtlich bindend. Alle Mitgliedsstaaten wären verpflichtet, Palästina anzuerkennen.

Bewertung des Fragestellers 10. Juli 2011 | 02:26

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Die Antwort war gut, ich habe allerdings noch erfahren, dass es nicht nur um die UN Charta geht, die Resolutionen in der UN Vollversammlung sind auch ohne den Sicherheitsrat völkerrechtlich als sog. Völkergewohnheitsrecht bindend.

Das ergibt sich aus Art. 38 IGH Statut.
Wenn sie möchten können sie im Rahmen dieses Forums nochmals kurz darauf eingehen.

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