Sehr geehrter fRagender,
wenn Sie eine konkrete Vereinbarung haben, sich auch komplett an diese gehalten und auch pünktlich und in der vereinbarten Höhe bezahlt haben, dürfte die Pfändung nicht rechtmäßig sein. Sie können Vollstreckungsgegenklage erheben. Auch eine Erinnerung an den Gerichtsvollzieher kommt unter gewissen Umständen in Betracht.
Ich rate Ihnen, sich anwaltlichen Rat zu holen.
Sie könnten ggf. Prozesskostenhilfe erhalten.
Sprechen Sie hier mit einem Anwalt darüber.
Ich verbleibe
lohnstuerrückverghütung
26. Mai 2011 18:21 |
Preis:
30€
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Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung
Beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
hallo
wollte mal wissen ob meine lohnsteuerrückvergütung gepfädet werden kann vom gläubiger auch wenn ich ratenzahlung mit ihm verinbart habe und jeden monat bezahle die rate
FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
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