Touristen Tagestour in Florenz

| 2. Mai 2011 19:37 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Edin Koca

Sehr geehrte Damen & Herren,

ich habe ein Kleinunternehmen für Kunstführungen in Stuttgart und organisiere Kunst-Reisen zu Ausstellungen in Deutschland und in die Toskana.
Jetzt möchte ich eine Tagestour von Florenz aus in drei Sprachen anbieten, aber weiterhin nur über mein Unternehmen in Deutschland die Steuern bezahlen.
Ich möchte nur im Internet auftreten, Werbung mit Flugblättern in Florenz machen, aber keine Filiale in Italien haben.
Kann ich das steuerrechtlich so machen?
Brauche ich unbedingt jetzt eine UmsatzsteuerID Nummer? Ich bin von meinen Geschäftspartnern in Italien danach gefragt worden.

MfG
M.S.

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Frage beantworte ich wie folgt:

Ich möchte nur im Internet auftreten, Werbung mit Flugblättern in Florenz machen, aber keine Filiale in Italien haben.
Kann ich das steuerrechtlich so machen?

Das können Sie natürlich machen. Umsatzsteuer-ID benötigen Sie nur für die Ausstellung von Rechnungen. Wenn Sie Rechnungen nur auf Ihren Geschäftspartner, also an einen Unternehmer ausstellen, so sollten Sie, wenn Sie wollen, dass die Leistung in Deutschland besteuert wird, eine deutsche ID-Nummer verwenden. Wenn Sie aber Rechnungen an Einzelne, also keine Unternehmen und denen keine ID erteilt worden ist, also ganz normale Bürger, dann ist der Leistungsort in Italien, so dass Sie ital. USt ausweisen müssen, § 3a Abs. 3 Nr. 3a UStG . Dann nutzt Ihnen auch die deutsche ID nicht viel. Weil Sie aber grenzüberschreitende Beförderung auch erbringen, so sind diese in einem steuerbaren und einen nicht steuerbaren Leistungsteil aufzuteilen, § 3b Abs. 1 Satz 2 UStG . Deswegen sollten Sie eine ID-Nummer verwenden.

Brauche ich unbedingt jetzt eine UmsatzsteuerID Nummer? Ich bin von meinen Geschäftspartnern in Italien danach gefragt worden.
Nein. Sie können die Leistungen auch ohne die UmSt-IdNr. erbringen. In diesem Fall ist der Ort der Leistung dort, wo der Geschäftspartner seinen Sitz hat, § 3a Abs. 2 Satz 1 UStG . Dann müssten Sie unter Umständen italienische Umsatzsteuer in Ihren Rechnungen ausweisen. Wenn Sie deutsche Umsatzsteuer-IDNr. verwenden, so weisen Sie nur die deutsche Umsatzsteuer aus. Das sollen Sie vor der Rechnungsausstellung mit dem italienischen Partner vereinbaren. Es kann sein, dass Sie dann wegen der Beförderung nach Florenz von den italienischen Behörden veranlagt werden, wenn Sie die ID nicht benutzen.

Sie sollen aus meiner Sicht bei dem zuständigen FA eine ID- Nummer beantragen und diese verwenden. Das ist ziemlich mühelos. Dann können Sie nur die deutsche Umsatzsteuer bezahlen.

Das war eien erste Einschätzung der Sach- und Rechtslage.

Rückfrage vom Fragesteller 2. Mai 2011 | 21:52

Vielen Dank für Ihre Erläuterungen.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sollte ich also meinen Status als Kleinunternehmerin aufgeben und eine UmsatzsteuerIDNr. beim Finanzamt beantragen. So kann ich umgehen, dass ich in Italien Steuern bezahlen muss und kann alles über mein dt. Finanzamt versteuern.
Ich werde meinen Kunden gegenüber keine UmSt ausweisen. Meinen ital. Leistungsträgern gegenüber (Busunternehmen, Restaurant etc.) kann ich nach Absprache die dt. UmSt-IdNr. verwenden und 19% in Rechnung stellen.
Ist das so richtig?
Bin ich dann auf der sicheren Seite?

Danke! und schöne Grüße, M.S.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 2. Mai 2011 | 23:55

danke für die Nachfrage,

ich habe das mit dem "Kleinunternehmen" nicht so verstanden, weil Sie nicht gesagt haben, dass es um Anwendung der Kleinunternehmen-Regelung nach § 19 UStG geht.

Bei einem Kleinunternehmen brauchen Sie die USt-IdNr. nicht anzugeben, § 19 Abs. 1 Satz 3 UStG . Das gilt natürlich auch für Italien. Sie brauchen als deutsches Kleinunternehmen keine ital. USt auszuweisen. Sie sollen nur Ihre Geschäftspartner darauf hinweisen.


Viel Erfolg in Ihrer Tätigkeit und schöne Grüsse

Bewertung des Fragestellers 3. Mai 2011 | 09:18

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