Guten Morgen,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten.
Sie haben eine vertragliche Verpflichtung, für 12 in Zukunft zu erscheinende Anzeigen den Preis im Voraus zu zahlen. Diese Verpflichtung sind Sie auf der Grundlage der Vertragstreue des Partners eingegangen.
Wenn Ihnen jetzt Umstände bekannt werden, die berechtigte Zweifel an dieser Vertragsgrundlage aufkommen lassen, ist dies ein Fall des § 313 BGB
, wonach Sie eine Anpassung der Vertragsmodalitäten verlangen können, vorausgesetzt natürlich, die Äußerungen des Informanten sind inhaltlich richtig.
Die Anpassung nach § 313 BGB
könnte darin liegen, dass Sie nicht für die gesamten Anzeigen vorausleisten, sondern für die jeweils anstehende.
Sie sollten auf jeden Fall unter Darlegung der Gründe Kontakt mit dem Vertragspartner aufnehmen, ihn zu einer Stellungnahme auffordern und die geänderte Zahlungsweise bekannt geben.
Das weitere Vorgehen muss dann von der Reaktion abhängig gemacht werden.
Mit freundlichen Grüßen
und den besten Wünschen zum 4. Advent
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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