Anzeigenauftrag Regionalanzeiger

| 19. Dezember 2010 07:05 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrter Anwalt,

ich habe gewerblich handelnd 12 Anzeigen -monatlich abfolgend -in einem regional erscheinenden Anzeigenblatt geschaltet Die Beauftragung erfolgte am 01.12.2010.
Die erste Anzeige wird im Janaur 2011 erscheinen. Als Zahlunsart wurde eine Vorabzahlung für die 12 Ausgaben vereinbart.
Nun erhielt ich einen Anruf einen mir persönlich gut bekannten Mitarbeiters welcher mir "steckte", das er verlässlich weiss, dass das Magazin nur noch 1x erscheine (mit meiner Anzeige) und anschließend eingestellt würde. Lt. Aussage des Mitarbeiters hätte der Inhaber des verlages so auch bereits in anderen regionen Deutschland nach gleicher Masche gehandelt.
Die Rechnung ist zum 29.12. fällig, gezahlt habe ich noch nichts, natürlich will ich jetzt aus der "Nummer" raus, wie halte ich mich schadlos ?
Wäre ein Zug um Zug Bezahlung -wozu ich selbstverständlich bereits bin - rechtlich zulässig?
Welche Möglichkeiten - Tips können Sie mir Anhand geben ?
Danke für Ihre Antwort

19. Dezember 2010 | 07:52

Antwort

von


(2495)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
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Guten Morgen,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten.

Sie haben eine vertragliche Verpflichtung, für 12 in Zukunft zu erscheinende Anzeigen den Preis im Voraus zu zahlen. Diese Verpflichtung sind Sie auf der Grundlage der Vertragstreue des Partners eingegangen.

Wenn Ihnen jetzt Umstände bekannt werden, die berechtigte Zweifel an dieser Vertragsgrundlage aufkommen lassen, ist dies ein Fall des § 313 BGB , wonach Sie eine Anpassung der Vertragsmodalitäten verlangen können, vorausgesetzt natürlich, die Äußerungen des Informanten sind inhaltlich richtig.

Die Anpassung nach § 313 BGB könnte darin liegen, dass Sie nicht für die gesamten Anzeigen vorausleisten, sondern für die jeweils anstehende.

Sie sollten auf jeden Fall unter Darlegung der Gründe Kontakt mit dem Vertragspartner aufnehmen, ihn zu einer Stellungnahme auffordern und die geänderte Zahlungsweise bekannt geben.

Das weitere Vorgehen muss dann von der Reaktion abhängig gemacht werden.


Mit freundlichen Grüßen
und den besten Wünschen zum 4. Advent


Bewertung des Fragestellers 19. Dezember 2010 | 07:55

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