Genussscheinkauf

| 13. August 2010 19:03 |
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Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Abdul-Karim Alakus

Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe am 5.1.2008 Genussscheine gekauft.
Ich möchte diese nun verkaufen. Laut Bedingungen des Unternehmens ist eine Kündigung nach 5 Jahren möglich.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit die Genussrechte "nach nur drei vollen Kalenderjahren " an den Garantiegeber zurückzugeben.
Nun die Frage:
Wann sind drei volle Kalenderjahre um;zum 5.1.2011 oder erst zum 31.12.2011?

Mit freundlichen Grüßen
XXX

Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,

gerne beantworte ich Ihre Fragen auf Grundlage Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Nach DIN 1355 ISO/R 2015-1971 beginnt ein Kalenderjahr mit dem 1. Januar und endet mit dem nachfolgenden 31.Dezember.

Wenn Sie die Genussrechte also am 5.1.2008 gekauft haben, sind die „drei vollen Kalenderjahre" nicht bereits am 5.1.2011, sondern erst am 31.12.2011 erfüllt.

Wenngleich es lediglich von 4 Tagen abhängt, ob das Kalenderjahr 2008 voll erfüllt wurde, ist die Formulierung der Rückgabemöglichkeit „drei volle Kalenderjahre" so eindeutig, dass eine Interpretation zugunsten des Datums am 5.1.2011 kaum möglich sein wird.

Dagegen ist für das eingeräumte Kündigungsrecht nach 5 Jahren auf das Kaufdatum 5.1.2008 abzustellen.

Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben zu haben und bedanke mich für eine positive Bewertung.

Bewertung des Fragestellers 14. August 2010 | 06:59

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