Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
1.
Wenn ein Verbraucher bei eBay einen Artikel von einem Unternehmer unter der Rubrik Sofort-Kauf erworben hat, steht ihm in der Regel bei Vorliegen eines Fernabsatzvertrages auch ein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht zu (§§ 312b ff.BGB).
Das setzt voraus, dass ein Unternehmer Waren oder Dienstleistungen im Wege des vertreibt und hierfür einen eigenen Vertriebskanal vorhält.
Wenn der Unternehmer hierfür keine Fernkommunikationsmittel einsetzt, sondern persönlichen Kundenkontakt präferiert, sind die §§ 312 b ff. BGB
nicht anwendbar.
Unternehmer ist dabei eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Die Unternehmereigenschaft dürfte bei dem von Ihnen genannten Powerseller gegebe sein, so dass Ihnen auch ein Widerrufsrecht zusteht.
2.
Diese Frage lässt sich nicht ohne Weiteres beantworten. Die Lösung dürfte über einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mobilfunkanbieters zu finden sein.
3.
Bei Vorliegen eines Fernabsatzvertrages beginnt die Widerrufsfrist mit dem Erhalt einer Belehrung über das Widerrufsrecht durch den Unternehmer, bei einer Warenlieferung jedoch nicht vor dem Tag des Eingangs der Ware beim Käufer (Verbraucher).
Für den Fall, dass die Widerrufsbelehrung durch den Unternehmer nicht bzw. nicht ordnungsgemäß erfolgt ist, beginnt die Widerrufsfrist auch nicht zu laufen.
Die Dauer der Widerrufsfrist beträgt regelmäßig zwei Wochen, verlängert sich jedoch auf einen Monat, wenn die Widerrufsbelehrung in Textform (z.B. per E-Mail9 erst nach Vertragsschluss erfolgt.
Für den Verbraucher ist also maßgebend, zu welchem Zeitpunkt ihm die Belehrung mitgeteilt wird.
Ich hoffe, dass ich Ihnen im Rahmen der Erstberatung eine Orientierung in der Sache geben konnte.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt -
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Antwort
vonRechtsanwalt Karlheinz Roth
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Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Guten Tag Herr Roth,
herzlichen Dank für Ihre Antwort, die mir schon eine gute Orientierung gibt.
zu 1) Unklar ist mir allerdings noch der Punkt ob ich als gewerblicher Nutzer ein ebensolches Widerrufsrecht habe. Da zumindest die Rechnung für das Notebook auf meinen Firmennamen ausgestellt ist. Die beiden Handyverträge laufen auf meinen Privatnamen. Soweit mir bekannt ist, ist ein Widerruf unter gewerbetreibenden nicht möglich bzw. kann wirksam ausgeschlossen werden.
zu 2) Seltsamerweise wird seitens des Mobilfunkanbieters auf kein Widerrufsrecht (weder Online noch in der mir vorliegenden Schriftform) hingewiesen.
Nochmals vielen Dank für die Beantwortung dieser Nachfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Brockers
Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn auf beiden Vertragsseiten Unternehmer auftreten, kommt ein Fernabsatzvertrag nicht in Betracht, da kein Verbraucher beteiligt ist.
Ein Widerrufsrecht nach §§ 312 b ff. BGB
scheidet daher aus. Ein Widerrufsrecht kann somit nur vertraglich vereinbart werden. Dies ist bei Ihnen wohl nicht geschehen.
Hinsichtlich des Mobilfunkanbieters läuft keine bestimmte Widerrufsfrist und erlischt auch nicht, da Sie hierüber nicht belehrt worden sind.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth