Sehr geehrter Ratsuchender,
mit einer nochmaligen Einstellung ist nicht zu rechnen. aber insoweit ist die Akteneinsicht notwendig, um einen kompletten Überblick zu bekommen.
Insoweit sollten Sie auch keinerlei Angaben machen, sondern schweigen und einen Rechtsanwalt mit der Akteneinsicht beauftragen, da nur so der genaue Vorwurf überhaupt bekannt ist.
Sollte es zu einer Verurteilung kommen, könnte eine Geldstrafe in Betracht kommen - aber auch insoweit sind Akteninhalt und die Gesamtsituation (auch zu Ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen) wichtig und entscheidend.
Nach Ihrer Schilderung wird die Polizei keine Fotos oder Fingerabdrücke machen dürfen, da eine Notwendigkkeit so nicht ersichtlich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg