Sehr geehrter Fragsteller,
unter Berücksichtigung der von Ihnen gegebenen Sachverhaltsangaben beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Eine Anklage wird grundsätzlich erhoben, wenn genügend Anlass dazu besteht. Das ist der Fall, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht. Das bedeutet, dass eine Verurteilung mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Staatsanwaltschaft prüft das anhand der Akte.
Ich würde Ihnen aber auf jeden Fall empfehlen einen Anwalt vor Ort mit Ihrer Vertretung zu beauftragen.
Dieser kann dann Akteneinsicht beantragen. Anhand der Akte kann man die Situation dann konkret beurteilen (insbesondere auch, inwiefern eine Anklageerhebung zu erwarten ist oder nicht) und kann auch besser beurteilen, ob eine Aussage Ihrerseits zur Zeit sinnvoll ist.
In der Akte befinden sich die Aussagen der übrigen Zeugen und man kann einschätzen, was auf einen zukommt.
Der Anwalt kann dann auch mit zu dem Termin bei der Polizei gehen oder eine schriftliche Stellungnahme zur Akte einreichen.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben. Eine abschließende Beratung kann im Rahmen dieses Forums nicht praktiziert werden, weil diese die Kenntnis des vollständigen Sachverhalts erfordert. Hier konnte ich mich nur auf Ihre Schilderungen stützen und somit nur eine erste Einschätzung der Lage abgeben. Eine persönliche Beratung kann hierdurch nicht ersetzt werden. Durch das hinzufügen oder Weglassen relevanter Tatsachen kann sich die Beurteilung des Falles maßgeblich ändern.
Ich empfehle Ihnen daher, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen, sofern Sie eine abschließende Beurteilung erhalten möchten. Im Falle der Beauftragung eines Rechtsanwalts ist zu beachten, dass weitere Kosten anfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Knur-Schmitt
- Rechtsanwältin -