Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:
Grundsätzlich gibt es einige Urteile, welche bestätigen, dass ein Reisebüro für eine Falschauskunft haftet.
So hat z.B. das LG Frankfurt in einem ähnlichen Fall festgestellt das: „ Ein Reiseveranstalter haftet für die Folgen einer unzutreffenden Information über die für eine Reise nach Bulgarien erforderlichen Reisepapiere durch das Reisebüro, wobei die Reisenden nach einer solchen Auskunft nicht verpflichtet sind, die im Katalog enthaltenen Hinweise zu suchen und zu lesen“ .
Ich würde Ihnen hier also dringend raten sich anwaltliche Hilfe zu holen, damit dieser direkt Einblick in die vorhandenen Unterlagen nehmen kann, damit der beauftragte Anwalt abschätzen kann, ob es Chancen gibt Ihre Schadensersatzansprüche gerichtlich zu beweisen.
Auch für eine außergerichtliche Einigung lohnt sich hier der Gang zum Anwalt, da erfahrungsgemäß ein Anschreiben von einem Anwalt mehr Wirkung erzielt, als wenn der Kunde persönlich ein Fehlverhalten reklamiert.
Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.
Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Sven Kienhöfer
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 25.06.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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frage:
können sie selber ein solches anschreiben verfassen ?
oder können sie mir einen kollegen empfehlen, der dieses macht -
mein problem: es gibt viele anwälte, aber woher weiss ich, wer sich auf reiserecht spezialisiert hat
mfg
Sehr geehrter Fragesteller,
für die Angelegenheit stehe ich Ihnen gern zur Vefügung. Kontaktieren Sie mich doch bitte unter der bei den Kontaktdaten hinterlegten Telefonnummer.
Mit freundlichen Grüßen
RA Kienhöfer