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Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich anhand des geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Die Einholung eines Sachverständigengutachtens ist nicht erforderlich, da die Feststellungen zur Höhe der Leistung von der Versicherung durchgeführt werden. Hierzu erhalten Sie einen Fragebogen, der wahrheitsgemäß auszufüllen ist, behandelnde Ärzte müssen benannt und von der Schweigepflicht befreit werden, etwa vorhandene Unterlagen und Atteste sind vorzulegen. Auf Aufforderung der Versicherung sind Sie auch verpflichtet, sich von einem Gutachter untersuchen zu lassen.
Zur Höhe der Versicherungsleistung sind kaum konkrete Angaben zu machen. Diese bemisst sich nach der sogenannten Gliedertaxe, die jedoch nur Angaben zum Verlust oder zur totalen Funktionsunfähigkeit von Körperteilen enthält. Bei Verlust des Beines unterhalb des Knies wären 50 % der Versicherungssumme zu zahlen, bei einer Funktionseinschränkung durch eine Knieverletzung wiederum ein Prozentsatz hieraus. Dieser bemisst sich nach dem Umfang der Beeinträchtigung, die jedoch nur vom Arzt festgestellt werden kann. Nach Ihrer Schilderung könnten das vielleicht 5 % der Versicherungssumme sein, das ist aber nur eine sehr, sehr vage Schätzung, die Ihnen lediglich eine Vorstellung von der ungefähren Größenordnung geben soll.
Sollten weitere Leistungen versichert sein wie z.B. Schmerzensgeld, Tagegeld, verbesserte Gliedertaxe etc. kämen diese noch hinzu bzw. die Leistung würde sich erhöhen.
Ich hoffe, Ihnen damit eine Orientierung gegeben zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Koch
Rechtsanwältin
Rückfrage vom Fragesteller
03.09.2007 | 21:06
hallo,
ich habe getan was sie mir empfohlen haben und einfach mal abgewartet.
nach monatelangem schweigen, dass auch durch mehrmaliges anfragen per e-mail nicht gebrochen wurde, bekam ich nun einen brief meines versicherers in dem man mir mitteilt, den weiteren heil-beschwerdeverlauf abzuwarten,da lt. deren ansicht nicht von einem unfallbedingten dauerschaden auszugehen ist.
- meineswissens und die der ärzteschaft wächst ein schleimbeutel aber nicht nach (nichts wär mir lieber als das!)
anscheinend sitzen bei den versicherern ein paar sachbearbeiter im büro, denen bereits hände und füsse amputiert wurden und durch ein wunder wieder nachgewachsen sind.
nun gut.
gleichzeitig wurde ich natürlich darauf hingewiesen, dass dauerschäden innerhalb eines jahres nach vorfall des unfalls eintreten müssen, um anerkannt zu werden.
diese jahresfrist würde bei mir in ca.2 monaten eintreten.
was raten sie mir also zu tun?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
03.09.2007 | 22:47
Sehr geehrter Fragesteller,
anhand Ihrer ursprünglichen Frage hatte ich nicht damit gerechnet, dass der Unfall schon so lange zurück liegt.
Gem. § 7 AUB muss ein Dauerschaden innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall eintreten und innerhalb von weiteren drei Monaten (also 15 Monate nach dem Unfall) ärztlich festgestellt und bei der Versicherung geltend gemacht werden. Da aus der Ferne nicht beurteilt werden kann, ob dies bereits geschehen ist, oder die Versicherung hier möglicherweise auf Zeit spielt, wäre es unter diesen Voraussetzungen doch sinnvoll, ein Attest Ihres behandelnden Arztes einzuholen, das den Dauerschaden bestätigt und diesen (nochmals) bei der Versicherung geltend zu machen. Dies gilt auch dann, wenn dies alles bereits geschehen sein sollte bzw. die Versicherung das Attest bereits selbst bei Ihrem Arzt eingeholt hat. Wenn die medizinische Seite des Falles so klar ist, empfiehlt es sich außerdem, einen Anwalt vor Ort einzuschalten, um der Verzögerungstaktik der Versicherung entgegen zu wirken.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Koch
Rechtsanwältin