Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Umsatzsteuerrechtlich sind Sie nur ein Unternehmer für beide Tätigkeiten. Umsatzsteuerpflichtige und umsatzsteuerfreie Umsätze nebeneinander ist ja möglich. In der Umsatzsteuererklärung erklären Sie entsprechend die verschiedene Umsätze.
Mit der Einkommensteuererklärung hat aber dies nichts zu tun. Grundsätzlich übern Sie eine freiberufliche Tätigkeit als Tagesmutter und dazu eine gewerbliche Tätigkeit. Diese sind entsprechend in der Einkommensteuererklärung zu deklarieren.
Beachten Sie, dass unter Umständen die Beurteilung anders sein kann, Sie sollten einen Steuerberater konsultieren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen