9.3.2009
von Rechtsanwalt Christian Mauritz
Sehr geehrte Damen und Herren, habe am 27.10.2008 einen Kaufvertrag für eine Küche unterschrieben, der Kaufpreis beträgt € 5.800,00, anbezahlt habe ich € 4.500,00. Der Einbau der Küche wurde auf den 10. Dezember 2008 vereinbart.