22.8.2014
von Rechtsanwalt Gerhard Raab
. - Der Käufer und deren Garagist schauten sich das Fahrzeug an - Verkäufer und der beauftragte Garagist machten eine Probefahrt um Funktion und Fahrtüchtigkeit zu prüfen - nach Rückkehr fragte der Käufer den Garagisten ob alles ok sei und der Wagen ohne Probleme läuft, der Garagist bestätigte das er echt super ist, aber das Fahrwerk zu tief für die Straßen der schweiz ist (er wolle das sowieso hochschrauben) und das die Reifen schlecht sind und sofort gemacht werden müssten (es hatte geregnet) - beide befanden das Auto für super und wir machten den Vertrag fix, also rauf in die Wohnung, Zahlung, Unterschrift und wir fuhren wieder. nach 3-5 Tagen meldete sich der Käufer, das der Verkauf Betrug sei der Wagen nicht fahrbar ist und er zum Anwalt geht und anzeige erstatte. Gründe: - 3 Teile fehlen, die auf Bildern im Inserat waren aber nicht beim überführen dabei waren (zigarettenanzünder, IPhone Ladestation, Ölkühler -> Verkäufer wurde vorher per textnachricht informiert dieser sei nur zur Optik für ein treffen verbaut gewesen und ohne Funktion) ich würde ihn das alles aber zuschicken.. - Räder schleifen im Radhaus bei vollem einschlagen (wenn man die Lenkung dreizwölftel aufmacht geht das ohne schleifen und der Käufer merkte dies schon bei der Probefahrt und sagte er schraube ihn sowieso höher) - Reifen sind nicht wie beschrieben 2-3 mm sondern 1,8 mm (die 2-3 mm hatte ich 3 Tage vor Übergabe gemessen und bin in dieser zeit inkl. anreise noch 850km gefahren -> normaler abrieb und der Käufer wusste das noch gefahren wird und vorm Kaufvertrag wurde noch darüber geredet das die reifen runter müssen) - Service Anzeige leuchtet obwohl Service gemacht wurde (der Service wurde vorher gemacht aber die anzeige nicht resettet weil das Notebook nicht funktionierte, das Zeichen leuchtete aber auch bei der Probefahrt) nichts destotrotz ich würde das zurückstellen bis zur grenze von 25€ bezahlen -> in Deutschland macht das jede Werkstatt in 30sec. und umsonst - Öl Wassserstandsanzeiger ohne Funktion (Öl sowie Wasserstandsanzeiger hat der Wagen serienmäßig nicht, wsl meint der Käufer die zusätzlich verbauten anzeigen für Öldruck und Öltemp. die ich wie bei der Probefahrt gesagt noch nicht verkabelt habe und ohne Funktion seien) - Motorlampe leuchtet (der Wagen besitzt eine LPG Anlage, wenn diese Deaktiviert ist, erscheint im Cockpit ein Fehler, da das Motorsteuergerät auf ein Steuergerät zugreifen will das ausgeschaltet ist, dann der Fehler, aktiviert man die LPG Anlage verschwindet der Fehler, zeigte es aber bei der Probefahrt auch an es wurde einmal mit LPG und einmal ohne gefahren, da ich die Funktion den Käufer zeigte.) - Bei starker Beschleunigung schlägt die Kardanwelle am Unterboden an (passiert nur wenn man mit dem Wissen das das Fahrzeug extrem tief ist, unsachgemäß umgeht, z.B nicht schlechten Straßen oder tiefen Schlaglöchern ausweicht (habe ich auf der Probefahrt schon bemerkt, Innerorts tempo 80..., außerdem sagte der Käufer er wolle das Auto sowieso höher schrauben ->damit behebe sich das Problem von selbst.) - laut Käufer ist die Lichtmaschine defekt (einmal startete beim Käufer nach kauf der Wagen nicht, anscheinend Batterie leer, licht zu lange ohne laufenden Motor angelassen, (oder Batterie tatsächlich Kaput kann ja sein nach 5 Jahren) bis nach der Probefahrt waren Lichtmaschine sowie Batterie voll funktionsfähig, wir sind 600km angereist dann das Auto besichtigt und dann wieder eine Probefahrt gemacht, wenn da Batterie oder Lichtmaschine nicht funktioniert hätten wäre uns das gleich aufgefallen. ... Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.