von Rechtsanwalt Gerhard Raab
ich habe im februar 2011 eine neue waschmaschine gekauft. im märz 2012 wurde sie leider defekt, die trommeltür ging auf und zerstörte dabei die heizung. ich bekam innerhalb einer woche ein kostenlos neues gerät. bei diesem austauschgerät ging im mai 2012 die trommeltür wieder auf. der monteur des herstellers konnte den defekt beheben, in dem er die trommel nach oben drehte, es musste nichts ausgetauscht werden. ich musste auch nichts zahlen. vor einigen tagen, am dienstag ging die trommeltüre wieder auf. das gerät könnte wieder repariert werden. ich überlege allerdings, ein neues gerät zu kaufen. der hersteller ist der ansicht, dass die gewährleistung bereits abgelaufen ist. Frage: habe ich in diesem fall noch gewährleistungsansprüche?