11.10.2007
Ich hatte versucht,ein Fitnessstudio aufzubauen,Fitnessgeräte im Wert von 17000€ gekauft und bin jetzt im Rechtsstreit mit dem Vermieter.Der Verkäufer der Fitnessgeräte hatte mir mündlich zugesichert,die Fitnessgeräte auch zurückzunehmen,schriftlich per Email "eine Lösung für die Geräte werden wir schon finden". Ich habe die Geräte zur Hälfte bezahlt.Jetzt bietet mir der Verkäufer an, sie unter Abzug von 6400,-€ wieder abzuholen.Sie wurden nur einmal getestet.Kann er soviel abziehen und wie soll ich verfahren.Kann ich unter diesen Umständen die Herausgabe verweigern.Vielen Dank für Ihre Antwort.