30.6.2005
von Rechtsanwalt Stefan Steininger
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe vor einigen Monaten eine Anfrage gestellt, die ich mit hier hineinkopiere: ---------------------------------------------------------------- ---------------------------------------------------------------- Betreff: Neuwagenkauf Mängel Einsatz: €20,00 Status: Beantwortet geschrieben am 14.02.2005 23:50:00 Guten Tag, Ich habe im Juni letzten Jahres einen Neuwagen gekauft. ... -------------------------------------------------------------------------------- Antwort Betreff: >Neuwagenkauf Mängel 15.02.2005 05:45:04 von Rechtsanwalt Michael Weiß Kontaktdaten auf 123recht.net Esenser Straße 19, 26603 Aurich, 04941 / 60 53 47, Fax: 04941 / 60 53 48 Michael Weiß, Aurich, beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, hat Interessensschwerpunkte: Vertragsrecht, Familienrecht. Diesem Anwalt eine nicht öffentliche Beratungsanfrage schicken Alle Antworten von Rechtsanwalt Michael Weiß ansehen Alle Bewertungen von Rechtsanwalt Michael Weiß ansehen Guten Morgen, bei einem Neuwagenkauf haftet der Händler stets für zumindest ein Jahr für die Mangelfreiheit des Wagens.