17.3.2008
Guten Tag, ich habe einige Fragen zum KfZ-Kaufrecht; zur Vereinfachung in Stichpunkten: -Erstbesitzer kauft Kfz von Niederlassung in Ort A, gibt es (wahrscheinlich) später an die Niederlassung zurück -ich kaufe das Fahrzeug von Person X (nicht im Kfz-Brief eingetragen), erhalte keine Kopie der Kaufrechnung (weiß daher nicht, ob dieser es direkt von einer Niederlassung in A bzw. zu welchem Preis erworben hat), ich werde im Kfz-Brief eingetragen -innerhalb der Gewährleistungsfrist und auch danach wird das Fahrzeug in meiner Niederlassung – Ort B – mehrfach!! ... Getriebe, Federung, Telefon… / beim Getriebe wurde eine neue Software aufgespielt, die ein fehlerhaftes Ruckeln behob) -während einer Fahrt auf einer Landstraße kam es zu einem hochtourigen Durchdrehen des Fahrzeuges, was auf einen Fehler der Getriebesteuerung hinweist (so die Aussagen der Fachleute), der Fehler konnte jedoch von der notreparierenden Niederlassung C nicht nachvollzogen werden -ich fordere meine lokale Niederlassung B auf, das Fahrzeug zurückzunehmen (Rücknahmeverlangen) -man teilt mir mit, dass man diese nicht anerkenne, da nur der Käufer selber als Vertragspartner mit Ihnen die Rechte geltend machen könne (man spricht auch von Wandlung durch das Herstellerwerk) -ich verweise mit Fristsetzung von 14 Tagen darauf, dass die Gewährleistung zu diesem Zeitpunkt des Rücktrittsverlangens nicht abgeschlossen war und ich Inhaber aller Rechte (konkludente Abtretung oder übergeleitete Rechte aus Eigentumsverschaffung) auch gegenüber der Niederlassung sei (hierzu habe ich jedoch kein Schriftstück, nur normalen Gebrauchtwagen-Kaufvertrag) -das Fahrzeug wird später erneut wegen des hochtourigen Drehens abgeschleppt Nun meine Fragen: 1. ... Gehört das hochtourige Durchdrehen noch zum Gewährleistungsfall?