22.6.2013
von Rechtsanwalt Michael Grübnau-Rieken
Fahrzeugkaufdaten: Erstzulassung 11/2011, 2.378 km, 34.995,- EUR, 1 Jahr zugelassen auf VW AG, danach Standzeit beim VW Händler. bisher ca 800 km selber gefahren Händlerentfernung: ca 370 km Ich habe am 05.06.13 eine "verbindliche Bestellung eines gebrauchten Fahrzeugs(Eigengeschäft)" bei einem offiziellen VW Händler unterschrieben und das Fahrzeug am 12.06.13 abgeholt.... Diese Spuren können nicht von der Lackierung eines anderen Fahrzeugs in Standnähe stammen. ... - kann ich direkt die Rückgabe des Fahrzeugs und Erstattung des Kaufpreises verlangen, da es ein verschwiegener nicht unerheblicher Mangel ist ??