von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Ein gütlicher Einigungsversuch mit dem Händler ist gescheitert - ich solle Ihn doch verklagen. Da der Händler die vorstehenden Mängel (Bremse, Auspuff) kannte, ist davon auszugehen, dass er den Wagen begutachtet hat. bei der Erfahrung im Gebrauchtwagenkauf mit der der Händler wirbt, hätte er den Mangel bemerken müssen ? Hat der Händler nicht eine kaufmännische Sorgfaltspflicht, zumindrst keine Waren in den verkehr zu bringen, von denen eine solche latente Gefahr ausgeht.